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Artikel 5 · BT-Drs. 16/11385 · S. 55

Zu Artikel 5 (Änderung der Verwaltungsgerichts-

Zu Artikel 5 (Änderung der Verwaltungsgerichts-
ordnung)
Zu Nummer 1 (Änderung von § 23 Abs. 1 Nr. 6 VwGO)
Das Renteneintrittsalter wurde mit dem RV-Altersgren-
zenanpassungsgesetz vom 20. April 2007 (BGBl. I S. 554)
schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Zuge dieser Anhe-
bung wurden viele gesetzlich normierte Altersgrenzen, die
sich an dem bisherigen Renteneintrittsalter von 65 Jahren
orientierten, an das neue Renteneintrittsalter nach dem
Sechsten Buch Sozialgesetz angepasst. In diesem Sinne ge-
ändert wurden auch die in § 24 Abs. 1 Nr. 1 des Arbeitsge-
richtsgesetzes (ArbGG) und § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Sozialge-
richtsgesetzes (SGG) enthaltenen Altersgrenzen für das
Recht eines ehrenamtlichen Richters, die Berufung in das
Amt aus Altersgründen abzulehnen (Artikel 8 und 9 des
RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes). Die Änderung wird
in § 23 Abs. 1 Nr. 6 der Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO) nachvollzogen, der den gleichen Sachverhalt für
die Verwaltungsgerichtsbarkeit regelt.
Zu Nummer 2 (Änderung von § 67 Abs. 4 VwGO)
Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erhalten Gewerk-
schaften und Arbeitgebervereinigungen einschließlich deren
Rechtsschutzgesellschaften die Möglichkeit, in bestimmten
Verfahren mit Bezug zu öffentlichen Dienst- oder Arbeits-
verhältnissen auch vor dem Bundesverwaltungsgericht ihre
Mitglieder und sich selbst zu vertreten.
Zu Buchstabe a
Die Erweiterung der prozessvertretungsbefugten Personen
vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgt, damit Gewerk-
schaften ihre Mitglieder in allen für sie relevanten Streitig-
keiten – d. h. nicht nur in arbeitsrechtlichen, sondern insbe-
sondere auch in dienstrechtlichen Streitigkeiten – bis zur
Revisionsinstanz vertreten können.
Bislang ist Gewerkschaften zwar im arbeitsgerichtlichen
Verfahren die Prozessvertretung für

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.413 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/11385, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 243.381–247.794 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.51) +D1D2D3 · Prüfwert 14fa9b7238ed804d….

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