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Artikel 5 · BT-Drs. 16/11385 · S. 55
Zu Artikel 5 (Änderung der Verwaltungsgerichts-
Zu Artikel 5 (Änderung der Verwaltungsgerichts- ordnung) Zu Nummer 1 (Änderung von § 23 Abs. 1 Nr. 6 VwGO) Das Renteneintrittsalter wurde mit dem RV-Altersgren- zenanpassungsgesetz vom 20. April 2007 (BGBl. I S. 554) schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Zuge dieser Anhe- bung wurden viele gesetzlich normierte Altersgrenzen, die sich an dem bisherigen Renteneintrittsalter von 65 Jahren orientierten, an das neue Renteneintrittsalter nach dem Sechsten Buch Sozialgesetz angepasst. In diesem Sinne ge- ändert wurden auch die in § 24 Abs. 1 Nr. 1 des Arbeitsge- richtsgesetzes (ArbGG) und § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Sozialge- richtsgesetzes (SGG) enthaltenen Altersgrenzen für das Recht eines ehrenamtlichen Richters, die Berufung in das Amt aus Altersgründen abzulehnen (Artikel 8 und 9 des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes). Die Änderung wird in § 23 Abs. 1 Nr. 6 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nachvollzogen, der den gleichen Sachverhalt für die Verwaltungsgerichtsbarkeit regelt. Zu Nummer 2 (Änderung von § 67 Abs. 4 VwGO) Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erhalten Gewerk- schaften und Arbeitgebervereinigungen einschließlich deren Rechtsschutzgesellschaften die Möglichkeit, in bestimmten Verfahren mit Bezug zu öffentlichen Dienst- oder Arbeits- verhältnissen auch vor dem Bundesverwaltungsgericht ihre Mitglieder und sich selbst zu vertreten. Zu Buchstabe a Die Erweiterung der prozessvertretungsbefugten Personen vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgt, damit Gewerk- schaften ihre Mitglieder in allen für sie relevanten Streitig- keiten – d. h. nicht nur in arbeitsrechtlichen, sondern insbe- sondere auch in dienstrechtlichen Streitigkeiten – bis zur Revisionsinstanz vertreten können. Bislang ist Gewerkschaften zwar im arbeitsgerichtlichen Verfahren die Prozessvertretung für
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.413 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/11385, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 243.381–247.794 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.51) +D1D2D3 · Prüfwert 14fa9b7238ed804d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP