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Artikel 2 · BT-Drs. 16/11385 · S. 50

Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die Tä-

Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die Tä-
tigkeit europäischer Rechtsanwälte in
Deutschland)
Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht)
Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen der amtlichen
Inhaltsübersicht an die Änderungen des EuRAG.
Zu Nummer 2 und 3 (Änderung der §§ 3, 7
EuRAG)
Bisher regeln § 3 Abs. 3 und § 7 Abs. 1 Satz 3 EuRAG, dass
Anträge auf Aufnahme in eine Rechtsanwaltskammer und
von der antragstellenden Person stammende Unterlagen in
deutscher Sprache einzureichen und beglaubigte Überset-
zungen von fremdsprachigen Unterlagen vorzulegen sind.
Auf diese Bestimmungen kann verzichtet werden. § 4 Abs. 1
EuRAG verweist über § 32 BRAO-E auf das VwVfG, das
die Amtssprache und die Behandlung fremdsprachiger Ur-
kunden regelt. Für die BRAO und das EuRAG gilt damit
eine einheitliche Rechtslage. Auf die Vorlage fremdsprachi-
ger Urkunden durch ausländische Anwältinnen und Anwälte
(§ 207 BRAO) wendet die Rechtsprechung § 23 VwVfG be-
reits entsprechend an (BGH, NJW-RR 2001, 850). Den euro-
päischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bringt der
Entwurf insoweit Erleichterung, als nicht immer beglaubigte
Übersetzungen vorgelegt werden müssen und die Rechtsan-
waltskammer auch einmal ganz auf eine Übersetzung ver-
zichten kann.
Zu Nummer 4 (Änderung von § 9 EuRAG)
Die Änderung der in § 9 Abs. 1 EuRAG geregelten Mit-
teilungspflicht der Staatsanwaltschaft stellt klar, dass zur
Erfüllung dieser Pflicht die Übersendung der Anschul-
digungsschrift ausreicht. Eine darüber hinausgehende
Berichtspflicht, die dem Wortlaut des geltenden § 9 Abs. 1
EuRAG entnommen werden könnte, soll in Übereinstim-
mung mit der Mitteilungspflicht der Gerichte in § 9 Abs. 2
Satz 3 EuRAG aus Gründen der Verfahrensvereinfachung
nicht bestehen.
Zu Nummer 5 und 7 (Änderung der §§ 11, 13

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.781 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/11385, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 216.439–223.220 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.51) +D1D2D3 · Prüfwert 14fa9b7238ed804d….

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