Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 16/11385 · S. 50
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die Tä-
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die Tä- tigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland) Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht) Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen der amtlichen Inhaltsübersicht an die Änderungen des EuRAG. Zu Nummer 2 und 3 (Änderung der §§ 3, 7 EuRAG) Bisher regeln § 3 Abs. 3 und § 7 Abs. 1 Satz 3 EuRAG, dass Anträge auf Aufnahme in eine Rechtsanwaltskammer und von der antragstellenden Person stammende Unterlagen in deutscher Sprache einzureichen und beglaubigte Überset- zungen von fremdsprachigen Unterlagen vorzulegen sind. Auf diese Bestimmungen kann verzichtet werden. § 4 Abs. 1 EuRAG verweist über § 32 BRAO-E auf das VwVfG, das die Amtssprache und die Behandlung fremdsprachiger Ur- kunden regelt. Für die BRAO und das EuRAG gilt damit eine einheitliche Rechtslage. Auf die Vorlage fremdsprachi- ger Urkunden durch ausländische Anwältinnen und Anwälte (§ 207 BRAO) wendet die Rechtsprechung § 23 VwVfG be- reits entsprechend an (BGH, NJW-RR 2001, 850). Den euro- päischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bringt der Entwurf insoweit Erleichterung, als nicht immer beglaubigte Übersetzungen vorgelegt werden müssen und die Rechtsan- waltskammer auch einmal ganz auf eine Übersetzung ver- zichten kann. Zu Nummer 4 (Änderung von § 9 EuRAG) Die Änderung der in § 9 Abs. 1 EuRAG geregelten Mit- teilungspflicht der Staatsanwaltschaft stellt klar, dass zur Erfüllung dieser Pflicht die Übersendung der Anschul- digungsschrift ausreicht. Eine darüber hinausgehende Berichtspflicht, die dem Wortlaut des geltenden § 9 Abs. 1 EuRAG entnommen werden könnte, soll in Übereinstim- mung mit der Mitteilungspflicht der Gerichte in § 9 Abs. 2 Satz 3 EuRAG aus Gründen der Verfahrensvereinfachung nicht bestehen. Zu Nummer 5 und 7 (Änderung der §§ 11, 13
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.781 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/11385, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 216.439–223.220 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.51) +D1D2D3 · Prüfwert 14fa9b7238ed804d….
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