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Artikel 5 · BT-Drs. 16/11339 · S. 31

Zu Artikel 5 (Änderung des Halbleiterschutz-

Zu Artikel 5 (Änderung des Halbleiterschutz-
gesetzes)
§ 11 Abs. 1 enthält Verweise auf Regelungen des Patentge-
setzes, die in Verfahren nach dem Halbleiterschutzgesetz ent-
sprechend anzuwenden sind. Verwiesen wird unter anderem
auch auf die Vorschriften des Patentgesetzes über das elektro-
nische Dokument im bisherigen § 125a des Patentgesetzes.
Durch die vorgesehenen Änderungen des § 125a des Patent-
gesetzes (oben zu Artikel 1 Nr. 13) enthält dieser jetzt neben
Regelungen über das elektronische Dokument beim DPMA
Drucksache 16/11339 – 32 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
auch umfassende Regelungen zur elektronischen Verfahrens-
führung beim Bundespatentgericht und Bundesgerichtshof.
Der Verweis soll auch insofern beibehalten bleiben. Er muss
jedoch sprachlich dem neuen Inhalt des § 125a des Patentge-
setzes angepasst werden.

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Herkunft

BT-Drs. 16/11339, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 161.175–162.024 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert 778c499f4540d89b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP