Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 16/11339 · S. 31
Zu Artikel 5 (Änderung des Halbleiterschutz-
Zu Artikel 5 (Änderung des Halbleiterschutz- gesetzes) § 11 Abs. 1 enthält Verweise auf Regelungen des Patentge- setzes, die in Verfahren nach dem Halbleiterschutzgesetz ent- sprechend anzuwenden sind. Verwiesen wird unter anderem auch auf die Vorschriften des Patentgesetzes über das elektro- nische Dokument im bisherigen § 125a des Patentgesetzes. Durch die vorgesehenen Änderungen des § 125a des Patent- gesetzes (oben zu Artikel 1 Nr. 13) enthält dieser jetzt neben Regelungen über das elektronische Dokument beim DPMA Drucksache 16/11339 – 32 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode auch umfassende Regelungen zur elektronischen Verfahrens- führung beim Bundespatentgericht und Bundesgerichtshof. Der Verweis soll auch insofern beibehalten bleiben. Er muss jedoch sprachlich dem neuen Inhalt des § 125a des Patentge- setzes angepasst werden.
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Herkunft
BT-Drs. 16/11339, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 161.175–162.024 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert 778c499f4540d89b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP