Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 15 · BT-Drs. 07/261 · S. 42

Zu Artikel 15 — Salzsteuergesetz —

Zu Artikel 15 — Salzsteuergesetz —
Zu Nummer 1
Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung.
Vgl. die Begründung zu Artikel 11 Nr. 1.
Zu Nummern 2, 3, 4, 6, 7 Buchstabe a und 7 Buch-
stabe c
Die Änderungen sind redaktioneller Art.
Zu Nummer 5
Die Änderung entspricht der Änderung des Zucker-
steuergesetzes durch Artikel 14 Nr. 5. Auf die
Begründung hierzu wird verwiesen.
Zu Nummer 7 Buchstabe b
Die Änderung dient der Anpassung an entspre-
chende Vorschriften in anderen Verbrauchsteuerge-
setzen (vgl. z. B. § 8 Abs. 2 ZuckStG, § 6 a Abs. 2
BierStG).
Zu Nummer 8 Buchstabe a
Durch die Neufassung wird die Vorschrift an den
Wortlaut des § 50 E AO 1974 angepaßt.
Zu Nummer 8 Buchstabe b
Diese Vorschrift entspricht der Regelung in anderen
Verbrauchsteuergesetzen (vgl. z. B. § 9 Abs. 3
ZuckStG, § 7 Abs. 3 BierStG).
Zu Nummer 8 Buchstabe c
Die Änderungen der Nummern 1 und 2 dienen der
Anpassung an § 50 E AO 1974 unter gleichzeitiger
Angabe des Zweckes der Regelung in Nummer 2.
Zu Nummer 9
Die Änderung entspricht der Änderung des Tabak-
steuergesetzes durch Artikel 11 Nr. 12. Auf die Be-
gründung hierzu wird verwiesen.
Zu Nummer 10
Die Steuerbelange erfordern es nicht, die mißbräuch-
liche Verwendung von vergälltem Salz durch eine
besondere Vorschrift zu verbieten und unter Strafe
zu stellen. Eine solche Verwendung von unver-
steuertem Salz kann ggfls. als Steuerhinterziehung
oder leichtfertige Steuerverkürzung geahndet wer-
den. Der lebensmittelrechtliche Inhalt der Vorschrift
wird von den §§ 3 und 4 des Lebensmittelgesetzes
vom 17. Januar 1936 (RGBl I S. 17) und den ent-
sprechenden Strafvorschriften des Lebensmittel-
rechts abgedeckt. Die bisherige Strafvorschrift des
§ 12 ist daher entbehrlich.
Zu Nummer 11 Buchstabe a
Die Änderung ist redaktioneller Art. Durch sie wird
die V

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.013 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 07/261 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 07/261, 7. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 151.673–153.686 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.22) +D1D2D3 · Prüfwert 55c9018c93d142bb….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP