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Artikel 15 · BT-Drs. 07/261 · S. 42
Zu Artikel 15 — Salzsteuergesetz —
Zu Artikel 15 — Salzsteuergesetz — Zu Nummer 1 Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung. Vgl. die Begründung zu Artikel 11 Nr. 1. Zu Nummern 2, 3, 4, 6, 7 Buchstabe a und 7 Buch- stabe c Die Änderungen sind redaktioneller Art. Zu Nummer 5 Die Änderung entspricht der Änderung des Zucker- steuergesetzes durch Artikel 14 Nr. 5. Auf die Begründung hierzu wird verwiesen. Zu Nummer 7 Buchstabe b Die Änderung dient der Anpassung an entspre- chende Vorschriften in anderen Verbrauchsteuerge- setzen (vgl. z. B. § 8 Abs. 2 ZuckStG, § 6 a Abs. 2 BierStG). Zu Nummer 8 Buchstabe a Durch die Neufassung wird die Vorschrift an den Wortlaut des § 50 E AO 1974 angepaßt. Zu Nummer 8 Buchstabe b Diese Vorschrift entspricht der Regelung in anderen Verbrauchsteuergesetzen (vgl. z. B. § 9 Abs. 3 ZuckStG, § 7 Abs. 3 BierStG). Zu Nummer 8 Buchstabe c Die Änderungen der Nummern 1 und 2 dienen der Anpassung an § 50 E AO 1974 unter gleichzeitiger Angabe des Zweckes der Regelung in Nummer 2. Zu Nummer 9 Die Änderung entspricht der Änderung des Tabak- steuergesetzes durch Artikel 11 Nr. 12. Auf die Be- gründung hierzu wird verwiesen. Zu Nummer 10 Die Steuerbelange erfordern es nicht, die mißbräuch- liche Verwendung von vergälltem Salz durch eine besondere Vorschrift zu verbieten und unter Strafe zu stellen. Eine solche Verwendung von unver- steuertem Salz kann ggfls. als Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung geahndet wer- den. Der lebensmittelrechtliche Inhalt der Vorschrift wird von den §§ 3 und 4 des Lebensmittelgesetzes vom 17. Januar 1936 (RGBl I S. 17) und den ent- sprechenden Strafvorschriften des Lebensmittel- rechts abgedeckt. Die bisherige Strafvorschrift des § 12 ist daher entbehrlich. Zu Nummer 11 Buchstabe a Die Änderung ist redaktioneller Art. Durch sie wird die V
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.013 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 07/261, 7. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 151.673–153.686 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.22) +D1D2D3 · Prüfwert 55c9018c93d142bb….
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