Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 16/109 · S. 9
Zu Artikel 4 (Änderung des SGG)
Zu Artikel 4 (Änderung des SGG) Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848) wurden die Aufgaben des Verwaltungsrates neu bestimmt. Er ist nunmehr nach § 373 Abs. 1 SGB III das Überwa- chungsorgan für den Vorstand. Die Bestimmung der Wider- spruchsstelle gehört nicht zu den Überwachungsaufgaben, sondern ist der Geschäftsführung zuzuordnen. Zukünftig wird daher die Widerspruchsstelle vom Vorstand bestimmt.
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Herkunft
BT-Drs. 16/109, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 36.444–36.916 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.45) +D1D2D3 · Prüfwert 30e58a1a736b93a1….
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