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Artikel 9 · BT-Drs. 08/3688 · S. 24
Zu Artikel 9 (Steuerberatungsgesetz)
Zu Artikel 9 (Steuerberatungsgesetz) Zu Nummer 1 (§ 57 Abs. 4 StBerG) Mit der vorgeschlagenen Einfügung wird klarge- stellt, daß nicht nur die freiberufliche, sondern auch die im Hochschullehrerverhältnis ausgeübte Lehr- tätigkeit mit dem Beruf des Steuerberaters verein- bar ist. Zwar ist der Gesetzgeber bereits bei der Schaffung des Steuerberatungsgesetzes von einer entsprechen- den Vereinbarkeit ausgegangen, doch hielt er sei- nerzeit eine ausdrückliche Klarstellung nicht für er- forderlich, weil er als Arbeitnehmertätigkeit im Sin- ne des § 22 Abs. 4 Nr. 2 (jetzt § 57 Abs. 4 Nr. 2) StBerG nur eine solche privat-rechtlicher Art ansah. Die Zweifel an der Vereinbarkeit sind entstanden, nachdem es sich als notwendig herausgestellt hatte, den Begriff „Arbeitnehmer" weit auszulegen und das Zweite Steuerberatungsänderungsgesetz die öf- fentlich-rechtlichen Dienst- und Amtsverhältnisse vom Verbot der Arbeitnehmertätigkeit ausdrücklich ausgenommen, die Hochschullehrerverhältnisse je- doch unerwähnt gelassen hat. Zu Nummer 2 (§ 58 Abs. 2 StBerG) Die neue Nummer 5 dient gleichfalls der Klarstel- lung. Nach § 58 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 StBerG dür- fen Steuerberater und Steuerbevollmächtigte als An- gestellte von Berufskollegen sowie von Wirtschafts- prüfern und Rechtsanwälten tätig sein. Die vorge- sehene Einfügung geht wie die bisherige Verwal- tungspraxis davon aus, daß es für die Zulässigkeit des Arbeitnehmerverhältnisses nicht darauf an- kommt, ob die der Berufsausübung dienende Ein- richtung (z. B. EDV-Anlage), in der der betreffende Berufsangehörige tätig ist, von einem einzelnen oder von einer Mehrheit von Berufsangehörigen unter- halten wird. Es wird damit der Erfahrung gefolgt, daß es im Interesse einer möglichst umfassenden Beratung des Auftraggebers oder zur Rationali
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.760 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 08/3688, 8. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 78.157–82.917 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.39) +D1D2D3 · Prüfwert 7514ebfdefa1e053….
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