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Artikel 1 · BT-Drs. 08/3301 · S. 5

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Änderung des § 5 b des Deutschen Richtergesetzes
Zu Nummer 1
An acht Universitäten werden einstufige Ausbil-
dungsgänge, die sich zum Teil erheblich voneinan-
der unterscheiden, angeboten. Damit sind die Vor-
aussetzungen gegeben, um für eine bundesrechtli-
che Neuordnung der Juristenausbildung eine breite
Erfahrungsgrundlage zu gewinnen. Wesentliche
neue Erkenntnisse sind von der Einführung noch
weiterer einstufiger Ausbildungsgänge nicht zu er-
warten. Die Ermächtigung an den Landesgesetzgeber,
einstufige Ausbildungsgänge einzuführen, kann da-
her — wie in Artikel III § 2 des Gesetzes zur Än-
derung des Deutschen Richtergesetzes vorgesehen
— mit Ablauf des 15. September 1981 enden. Durch
die Neufassung des § 5 b Abs. 1 Satz 1 wird klarge-
stellt, daß zu dem genannten Termin nur die Frist
zur Einführung neuer einstufiger Ausbildungsgänge
ausläuft. Im übrigen richtet sich die Geltungsdauer
des § 5 b nach dem durch die nachfolgende Num-
mer 2 eingefügten Absatz 5.
Zu Nummer 2
Absatz 5 Satz 1 ermöglicht aus den unter I. ge-
nannten Gründen die Fortführung der bestehenden
einstufigen Ausbildungsgänge bis zu dem Zeit-
punkt, zu dem die bundesrechtliche Neuordnung
der Juristenausbildung abgeschlossen sein soll.
Durch die vorgesehene Beschränkung der Verlän
-
gerung der Experimentierphase auf die bereits be
-
stehenden einstufigen Modelle wird einer Zersplit-
terung der Juristenausbildung vorgebeugt. Auch
nach dem 15. September 1981 werden reichlich
90 v. H. der Juristen in herkömmlicher Weise, also
weniger als 10 v. H. in einstufigen Modellen, aus-
gebildet werden. Die Befristung der Verlängerung
auf fünf Jahre verdeutlicht, daß die Juristenausbil-
dung unter Auswertung der Erfahrungen mit den
einstufigen Modellen so bald wie möglich verein-
heitlicht werden sol

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.563 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 08/3301, 8. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 8.563–11.126 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.53) +D1D2D3 · Prüfwert 2d5492c5a184d2bc….

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