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Artikel 2 · BT-Drs. 16/11131 · S. 14

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2
Zu Nummer 1 (Anpassung der Inhaltsübersicht)
Die Anpassung vollzieht die Einführung eines neuen § 66a
EnergieStG nach.
Zu Nummer 2 (Änderung des § 50 EnergieStG)
Zu Buchstabe a
Mit der Änderung unter Buchstabe a wird die steuerliche
Förderung von Biomethan an bestimmte Randbedingungen
gekoppelt in Analogie zur Änderung des § 37b BImSchG
(siehe Artikel 1 Nr. 3, 4 und 10). Darüber hinaus wird
Biomethan, das zur Erfüllung von Verpflichtungen nach
§ 37a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dient, mit dem
Steuersatz von Erdgas besteuert.
Durch eine Ergänzung bei Doppelbuchstabe cc werden Bio-
kraftstoffe, die auf Basis von Palm- und Sojaöl hergestellt
werden, außerhalb der Quote zur Sicherstellung der Nach-
haltigkeit erst dann steuerbegünstigt, wenn Nachhaltigkeits-
kriterien rechtswirksam geregelt und in Kraft getreten sind.
Das Bundeskabinett hatte sich am 5. Dezember 2007 bereits
mit dem Entwurf einer Verordnung über Anforderungen an
eine nachhaltige Erzeugung von Biomasse zur Verwendung
als Biokraftstoff (Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung –
BioNachV) befasst. Der Entwurf der Verordnung wurde bei
der EU notifiziert. Ein Kabinettsbeschluss ist erst nach Ab-
lauf der Stillhaltefrist möglich.
Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, wird eine
Steuerentlastung nicht gewährt, sofern Biokraftstoffe bereits
zuvor eine anderweitige direkte staatliche Förderung im In-
oder Ausland erhalten haben.
Der Ausschluss gilt in beiden Fällen nicht für Energieer-
zeugnisse aus Bezugsverträgen, die Hersteller von Biodiesel
sowie Verpflichtete vor dem 25. September 2008 abge-
schlossen hatten und deren Nichtabnahme zudem zu vertrag-
lich festgelegten finanziellen Belastungen für die Unterneh-
men führt.
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Die Steuerbegünstigung für Biodiesel wu

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.962 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/11131, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 55.318–64.280 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.51) +D1D2D3 · Prüfwert 25fbc06283b5cced….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP