Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 16/11131 · S. 14
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2 Zu Nummer 1 (Anpassung der Inhaltsübersicht) Die Anpassung vollzieht die Einführung eines neuen § 66a EnergieStG nach. Zu Nummer 2 (Änderung des § 50 EnergieStG) Zu Buchstabe a Mit der Änderung unter Buchstabe a wird die steuerliche Förderung von Biomethan an bestimmte Randbedingungen gekoppelt in Analogie zur Änderung des § 37b BImSchG (siehe Artikel 1 Nr. 3, 4 und 10). Darüber hinaus wird Biomethan, das zur Erfüllung von Verpflichtungen nach § 37a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dient, mit dem Steuersatz von Erdgas besteuert. Durch eine Ergänzung bei Doppelbuchstabe cc werden Bio- kraftstoffe, die auf Basis von Palm- und Sojaöl hergestellt werden, außerhalb der Quote zur Sicherstellung der Nach- haltigkeit erst dann steuerbegünstigt, wenn Nachhaltigkeits- kriterien rechtswirksam geregelt und in Kraft getreten sind. Das Bundeskabinett hatte sich am 5. Dezember 2007 bereits mit dem Entwurf einer Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Erzeugung von Biomasse zur Verwendung als Biokraftstoff (Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung – BioNachV) befasst. Der Entwurf der Verordnung wurde bei der EU notifiziert. Ein Kabinettsbeschluss ist erst nach Ab- lauf der Stillhaltefrist möglich. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, wird eine Steuerentlastung nicht gewährt, sofern Biokraftstoffe bereits zuvor eine anderweitige direkte staatliche Förderung im In- oder Ausland erhalten haben. Der Ausschluss gilt in beiden Fällen nicht für Energieer- zeugnisse aus Bezugsverträgen, die Hersteller von Biodiesel sowie Verpflichtete vor dem 25. September 2008 abge- schlossen hatten und deren Nichtabnahme zudem zu vertrag- lich festgelegten finanziellen Belastungen für die Unterneh- men führt. Zu Buchstabe b Zu Doppelbuchstabe aa Die Steuerbegünstigung für Biodiesel wu
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.962 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/11131, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 55.318–64.280 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.51) +D1D2D3 · Prüfwert 25fbc06283b5cced….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP