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Artikel 5 · BT-Drs. 08/2844 · S. 24
Zu Artikel 5
Zu Artikel 5 Zu Nummer 1 Streichung in § 4 Abs. 3 ist im Hinblick auf das Vierte Buch Sozialgesetzbuch (IV SGB) erforder- lich: bei Nummer 1 wegen IV §52 SGB, Nummer 2 wegen IV § 33 SGB, Nummer 3 wegen IV § 70 SGB, Nummer 4 und 5 wegen IV § 77 Abs. 1 SGB, Nummer 6 wegen IV § 33 SGB. Zu Nummer 2 Streichung ist erforderlich wegen IV § 77 Abs. 1 SGB. Zu Nummer 3 Folgeänderung zum Inkrafttreten des Ersten und Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Zu Nummer 4 Zu Buchstabe a Die Änderung von § 12 Abs. 1 Buchstabe b erfolgt im Hinblick auf Nummer 8. 1 Buchstabe a des Er- fahrungsberichts der Bundesregierung zur Ausfüh- rung des Gesetzes über die Errichtung einer Zusatz- versorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft — BT-Drucksache 8/712 S. 11; die Neufassung erfordert keine erneute Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen der Ausgleichslei- stung, wenn eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit in ein Altersruhegeld umgewandelt wird; die Rah- menfrist von 25 Jahren ist in diesen Fällen vom Be- ginn der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit an zu berechnen. Zu Buchstabe b Die Änderung von § 12 Abs. 4 Nr. 1 beruht auf Nummer 8.2 letzter Absatz des Erfahrungsberichts der Bundesregierung zur Ausführung des Gesetzes über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft — BT-Drucksache 8/712 S. 12; hierbei wird insbe- sondere an den Fall gedacht, daß ein Arbeitnehmer wegen einer Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, einer Lebensversicherung oder dergleichen, zu deren Finanzierung der Arbeitgeber beiträgt, der anderen Zusatzaltersversorgung nicht angehört. Die Änderung in § 12 Abs. 4 Nr. 4 ist eine Folgeän- derung wegen der Einführung des Hinterbliebenen- geldes für über 45 Jahre alte Witwen und Witwer landwirtschaftliche
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.043 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 08/2844, 8. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 90.078–94.121 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.25) +D1D2D3 · Prüfwert 1931328a09159b46….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP