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Artikel 5 · BT-Drs. 08/2844 · S. 24

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Streichung in § 4 Abs. 3 ist im Hinblick auf das
Vierte Buch Sozialgesetzbuch (IV SGB) erforder-
lich: bei
Nummer 1 wegen IV §52 SGB,
Nummer 2 wegen IV § 33 SGB,
Nummer 3 wegen IV § 70 SGB,
Nummer 4 und 5 wegen IV § 77 Abs. 1 SGB,
Nummer 6 wegen IV § 33 SGB.
Zu Nummer 2
Streichung ist erforderlich wegen IV § 77 Abs. 1
SGB.
Zu Nummer 3
Folgeänderung zum Inkrafttreten des Ersten und
Vierten Buches Sozialgesetzbuch.
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Die Änderung von § 12 Abs. 1 Buchstabe b erfolgt
im Hinblick auf Nummer 8. 1 Buchstabe a des Er-
fahrungsberichts der Bundesregierung zur Ausfüh-
rung des Gesetzes über die Errichtung einer Zusatz-
versorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land-
und Forstwirtschaft — BT-Drucksache 8/712 S. 11;
die Neufassung erfordert keine erneute Prüfung
der Anspruchsvoraussetzungen der Ausgleichslei-
stung, wenn eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
in ein Altersruhegeld umgewandelt wird; die Rah-
menfrist von 25 Jahren ist in diesen Fällen vom Be-
ginn der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit an zu
berechnen.
Zu Buchstabe b
Die Änderung von § 12 Abs. 4 Nr. 1 beruht auf
Nummer 8.2 letzter Absatz des Erfahrungsberichts
der Bundesregierung zur Ausführung des Gesetzes
über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse
für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft
— BT-Drucksache 8/712 S. 12; hierbei wird insbe-
sondere an den Fall gedacht, daß ein Arbeitnehmer
wegen einer Höherversicherung in der gesetzlichen
Rentenversicherung, einer Lebensversicherung oder
dergleichen, zu deren Finanzierung der Arbeitgeber
beiträgt, der anderen Zusatzaltersversorgung nicht
angehört.
Die Änderung in § 12 Abs. 4 Nr. 4 ist eine Folgeän-
derung wegen der Einführung des Hinterbliebenen-
geldes für über 45 Jahre alte Witwen und Witwer
landwirtschaftliche

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.043 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 08/2844 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 08/2844, 8. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 90.078–94.121 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.25) +D1D2D3 · Prüfwert 1931328a09159b46….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP