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Artikel 2 · BT-Drs. 08/3691 · S. 21
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2 Zu Absatz 1 (Artikel IX des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften) Zu Nummer 1 Die für die Erstattung der Kosten von Rechtsbei- ständen geltenden Beträge sind ebenso wie die Rechtsanwaltsgebühren um 4 v. H. erhöht und auf- oder abgerundet worden. In dem Bereich der Werte von 1 200 bis 5 600 DM, wo sich unterschiedliche Steigerungsbeträge ergaben, sind die gerundeten Beträge in gleicher Weise wie die Rechtsanwalts- gebühren (siehe die Begründung zu Artikel 1 Nr. 2) so geändert worden, daß von den Gebühren für den geringsten Wert 'ausgehend, zunächst die größeren Steigerungen und anschließend die kleineren Stei- gerungen eintreten. Die bisherigen und die neuen Beträge ergeben sich aus der folgenden Übersicht: Wert bis DM bisherige Gebühr DM neue Gebühr DM 200 20 21 300 30 31 500 40 42 700 45 47 900 50 52 1 200 57 60 1600 66 69 2 000 75 78 2 400 83 87 2 800 91 96 3 200 99 104 3 600 107 112 4 000 114 120 4 400 121 127 4 800 128 134 5 200 135 141 5 600 142 148 6 400 156 162 Drucksache 8/3691 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode Zu Nummer 2 Für die Einfügung der Übergangsvorschrift in Ar- tikel IX des Kostenrechtsänderungsgesetzes wird auf die Ausführungen zu Artikel 1 Nr. 32 (§ 135 BRAGO) Bezug genommen. Zu Absatz 2 (Gerichtskostengesetz) Durch die Änderung des Kostenverzeichnisses soll das Gerichtskostengesetz der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 (BGBl. 1952 II Seite 685, 953) angeglichen werden. Nach Artikel 6 Abs. 3 Buchstabe e der Menschen- rechtskonvention hat der einer Straftat Beschuldig- te das Recht, die unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers zu verlangen, wenn er die Verhand- lungssprache des Gerichts
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.408 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 08/3691, 8. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 84.417–91.825 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.30) +D1D2D3 · Prüfwert 257f4c8d0a385112….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP