Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 2 · BT-Drs. 08/3691 · S. 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2
Zu Absatz 1 (Artikel IX des Gesetzes zur Änderung
und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften)
Zu Nummer 1
Die für die Erstattung der Kosten von Rechtsbei-
ständen geltenden Beträge sind ebenso wie die
Rechtsanwaltsgebühren um 4 v. H. erhöht und auf-
oder abgerundet worden. In dem Bereich der Werte
von 1 200 bis 5 600 DM, wo sich unterschiedliche
Steigerungsbeträge ergaben, sind die gerundeten
Beträge in gleicher Weise wie die Rechtsanwalts-
gebühren (siehe die Begründung zu Artikel 1 Nr. 2)
so geändert worden, daß von den Gebühren für den
geringsten Wert 'ausgehend, zunächst die größeren
Steigerungen und anschließend die kleineren Stei-
gerungen eintreten.
Die bisherigen und die neuen Beträge ergeben sich
aus der folgenden Übersicht:
Wert bis DM
bisherige
Gebühr DM
neue Gebühr
DM
200 20 21
300 30 31
500 40 42
700 45 47
900 50 52
1 200 57 60
1600 66 69
2 000 75 78
2 400 83 87
2 800 91 96
3 200 99 104
3 600 107 112
4 000 114 120
4 400 121 127
4 800 128 134
5 200 135 141
5 600 142 148
6 400 156 162
Drucksache 8/3691 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode
Zu Nummer 2
Für die Einfügung der Übergangsvorschrift in Ar-
tikel IX des Kostenrechtsänderungsgesetzes wird
auf die Ausführungen zu Artikel 1 Nr. 32 (§ 135
BRAGO) Bezug genommen.
Zu Absatz 2 (Gerichtskostengesetz)
Durch die Änderung des Kostenverzeichnisses soll
das Gerichtskostengesetz der Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten vom 4. November 1950 (BGBl. 1952 II
Seite 685, 953) angeglichen werden.
Nach Artikel 6 Abs. 3 Buchstabe e der Menschen-
rechtskonvention hat der einer Straftat Beschuldig-
te das Recht, die unentgeltliche Beiziehung eines
Dolmetschers zu verlangen, wenn er die Verhand-
lungssprache des Gerichts

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.408 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 08/3691 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 08/3691, 8. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 84.417–91.825 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.30) +D1D2D3 · Prüfwert 257f4c8d0a385112….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP