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Artikel 7 · BT-Drs. 16/10995 · S. 16

Zu Artikel 7 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 7 (Inkrafttreten)
Insbesondere die Umgestaltung und Neuorganisation der Se-
minare sind mit einem hohen Organisationsaufwand verbun-
den. Entsprechend dem Zeitbedarf zur Vorbereitung der Um-
setzung tritt Artikel 1 zum 1. Januar 2010 in Kraft.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/10995
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Gesetzentwurf auf
Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begrün-
det werden, geprüft.
Für die Wirtschaft entstehen keine Bürokratiekosten, da kei-
ne Informationspflichten eingeführt, geändert oder aufgeho-
ben werden. Mit der Verordnung werden für Bürgerinnen
und Bürger zwei Informationspflichten eingeführt und eine
aufgehoben. Für die Verwaltung werden ebenfalls zwei neue
Informationspflichten eingeführt. Die Bürokratiekosten der
Verwaltung und von Bürgerinnen und Bürgern können der-
zeit vom Ressort nicht quantifiziert werden.
Der Nationale Normenkontrollrat hat im Rahmen seines ge-
setzlichen Prüfauftrags keine Bedenken gegen das Rege-
lungsvorhaben.
Drucksache 16/10995 – 18 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Anlage 3
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner 848. Sitzung am 10. Oktober
2008 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76
Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

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BT-Drs. 16/10995, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 59.588–60.953 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.48) +D1D2D3 · Prüfwert dc4b7b15a979a841….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP