Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 16/10995 · S. 16
Zu Artikel 7 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 7 (Inkrafttreten) Insbesondere die Umgestaltung und Neuorganisation der Se- minare sind mit einem hohen Organisationsaufwand verbun- den. Entsprechend dem Zeitbedarf zur Vorbereitung der Um- setzung tritt Artikel 1 zum 1. Januar 2010 in Kraft. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/10995 Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates Der Nationale Normenkontrollrat hat den Gesetzentwurf auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begrün- det werden, geprüft. Für die Wirtschaft entstehen keine Bürokratiekosten, da kei- ne Informationspflichten eingeführt, geändert oder aufgeho- ben werden. Mit der Verordnung werden für Bürgerinnen und Bürger zwei Informationspflichten eingeführt und eine aufgehoben. Für die Verwaltung werden ebenfalls zwei neue Informationspflichten eingeführt. Die Bürokratiekosten der Verwaltung und von Bürgerinnen und Bürgern können der- zeit vom Ressort nicht quantifiziert werden. Der Nationale Normenkontrollrat hat im Rahmen seines ge- setzlichen Prüfauftrags keine Bedenken gegen das Rege- lungsvorhaben. Drucksache 16/10995 – 18 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hat in seiner 848. Sitzung am 10. Oktober 2008 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
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Herkunft
BT-Drs. 16/10995, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 59.588–60.953 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.48) +D1D2D3 · Prüfwert dc4b7b15a979a841….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP