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Artikel 2 · BT-Drs. 16/10930 · S. 9

Zu Artikel 2 (Änderung des Kraftfahrzeugsteuer-

Zu Artikel 2 (Änderung des Kraftfahrzeugsteuer-
gesetzes)
Allgemein
Das Aussetzen (Nichterheben) der Kraftfahrzeugsteuer für
neue erstmals zugelassene Personenkraftwagen ist der Start-
schuss für die Ankurbelung des Fahrzeugabsatzes, für die
Stabilisierung der Konjunktur und damit für die Sicherung
von Arbeitsplätzen am Standort Deutschland. Die Maßnah-
me begleitet den Strukturwandel in der Automobilindustrie
und stärkt deren Innovationsfähigkeit. Die Entlastung wird
nach EU-Abgasvorschriften differenziert (maximal zwei
Jahre Nichterhebung der Steuer für modernste Euro-5-Fahr-
zeuge und Euro-6-Fahrzeuge sowie maximal ein Jahr Nicht-
erhebung der Steuer für sonstige Pkw) und leistet damit auch
einen Beitrag zur Verminderung der Schadstoffbelastung
(insbesondere durch Feinstaub und Stickoxide). Die Maß-
nahme wirkt zugleich dem Trend entgegen, dass Altfahr-
zeuge heute im Schnitt zwei Jahre länger gefahren werden
als noch 1990. Moderne Personenkraftwagen erneuern die
Fahrzeugflotte und können, sofern sie Verbrauchsvorteile
gegenüber den Vorgängermodellen haben, zur CO2-Reduzie-
rung beitragen. Eine raschere Erneuerung der Fahrzeugflotte
sichert auch Arbeitsplätze.
DieEntlastungswirkungenbetrageninsgesamt570Mio.Euro
und setzen somit auch quantitativ einen signifikanten Impuls.
Dabei wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme dazu
beiträgt, die Anzahl der Neuzulassungen zu stabilisieren. Un-
abhängig davon wird die Bundesregierung in Zusammenar-
beit mit den Ländern den Umbau der Kfz-Besteuerung
(CO2-Ausstoß als Bemessungsgrundlage) zügig vorantrei-
ben. Hierbei sollen dann bereits im Verkehr befindliche
Personenkraftwagen (sog. Altfahrzeuge) in den ersten Jahren
der Reform nicht höher belastet werden als nach derzeit gel-
tendem Recht. Bei der Einführung einer CO2-bezoge

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.047 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/10930, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 27.992–34.039 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert dc7ec6ef23fd0ab2….

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