Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 16/10930 · S. 9
Zu Artikel 2 (Änderung des Kraftfahrzeugsteuer-
Zu Artikel 2 (Änderung des Kraftfahrzeugsteuer- gesetzes) Allgemein Das Aussetzen (Nichterheben) der Kraftfahrzeugsteuer für neue erstmals zugelassene Personenkraftwagen ist der Start- schuss für die Ankurbelung des Fahrzeugabsatzes, für die Stabilisierung der Konjunktur und damit für die Sicherung von Arbeitsplätzen am Standort Deutschland. Die Maßnah- me begleitet den Strukturwandel in der Automobilindustrie und stärkt deren Innovationsfähigkeit. Die Entlastung wird nach EU-Abgasvorschriften differenziert (maximal zwei Jahre Nichterhebung der Steuer für modernste Euro-5-Fahr- zeuge und Euro-6-Fahrzeuge sowie maximal ein Jahr Nicht- erhebung der Steuer für sonstige Pkw) und leistet damit auch einen Beitrag zur Verminderung der Schadstoffbelastung (insbesondere durch Feinstaub und Stickoxide). Die Maß- nahme wirkt zugleich dem Trend entgegen, dass Altfahr- zeuge heute im Schnitt zwei Jahre länger gefahren werden als noch 1990. Moderne Personenkraftwagen erneuern die Fahrzeugflotte und können, sofern sie Verbrauchsvorteile gegenüber den Vorgängermodellen haben, zur CO2-Reduzie- rung beitragen. Eine raschere Erneuerung der Fahrzeugflotte sichert auch Arbeitsplätze. DieEntlastungswirkungenbetrageninsgesamt570Mio.Euro und setzen somit auch quantitativ einen signifikanten Impuls. Dabei wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme dazu beiträgt, die Anzahl der Neuzulassungen zu stabilisieren. Un- abhängig davon wird die Bundesregierung in Zusammenar- beit mit den Ländern den Umbau der Kfz-Besteuerung (CO2-Ausstoß als Bemessungsgrundlage) zügig vorantrei- ben. Hierbei sollen dann bereits im Verkehr befindliche Personenkraftwagen (sog. Altfahrzeuge) in den ersten Jahren der Reform nicht höher belastet werden als nach derzeit gel- tendem Recht. Bei der Einführung einer CO2-bezoge
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.047 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/10930, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 27.992–34.039 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert dc7ec6ef23fd0ab2….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP