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Artikel 4 · BT-Drs. 16/10809 · S. 16

Zu Artikel 4 (Änderung des Zwölften Buches

Zu Artikel 4 (Änderung des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (Inhaltsverzeichnis)
Notwendige redaktionelle Anpassung des Inhaltsverzeich-
nisses an den neu eingefügten § 28a SGB XII.
Zu Nummer 2 (§ 28 Abs. 1 Satz 1)
Die Vorschrift definiert abschließend diejenigen Leistungen,
die nicht vom Regelsatz erfasst sind. Hierzu gehört auch die
zusätzliche Leistung für die Schule. Es handelt sich um eine
zusätzliche Leistung, die über den im Regelsatz abgebildeten
Schulbedarf hinaus gewährt wird.
Zu Nummer 3 (§ 28a – neu –)
Diese Leistung dient insbesondere dem Erwerb von Gegen-
ständen zur persönlichen Ausstattung für die Schule (z. B.
Schulranzen, Schulrucksack, Turnzeug, Turnbeutel, Block-
flöte) und für Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien
(z. B. Füller einschließlich Tintenpatronen, Kugelschreiber,
Bleistifte, Malstifte, Malkästen, Hefte, Blöcke, Papier, Li-
neale, Buchhüllen, Zirkel, Taschenrechner, Geodreieck).
Gefördert werden Schülerinnen und Schüler bis einschließ-
lich der Jahrgangsstufe 10. Im Hinblick auf das bildungspoli-
tische Ziel der Bundesregierung ist der Betrag in Höhe von
100 Euro sozialpolitisch angemessen.
Der Zeitpunkt für die Auszahlung der Leistung trägt dem
Umstand Rechnung, dass insbesondere zu Beginn jedes
Schuljahres ein wesentlicher Anteil der gesamten Schulkos-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/10809
ten anfällt. Ein konkreter Termin ist nicht vorgegeben, um
den Trägern der Sozialhilfe die Möglichkeit zu geben, die
Leistung in Abhängigkeit vom jeweiligen Schuljahresbeginn
des Landes rechtzeitig zu gewähren.
Die in Satz 2 normierte Nachweispflicht gibt dem Träger der
Sozialhilfe im begründeten Einzelfall die Möglichkeit, zu
überprüfen, ob die Leistung auch für den Schulbedarf bei der
Schülerin bzw. dem Sch

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.887 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/10809, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 49.045–50.932 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.50) +D1D2D3 · Prüfwert 072dfa51916b6435….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP