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Artikel 1 · BT-Drs. 16/10807 · S. 23

Zu Artikel 1 (Änderung des Krankenhausfinanzie-

Zu Artikel 1 (Änderung des Krankenhausfinanzie-
rungsgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 10 KHG)
Zu Absatz 1
Die Regelung begründet einen Entwicklungsauftrag zur Re-
form der Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser. Hier-
nach soll die Einführung einer Investitionsfinanzierung
durch leistungsorientierte Investitionspauschalen für die in
den Krankenhausplan eines Landes aufgenommenen Kran-
kenhäuser ab dem 1. Januar 2012, für psychiatrische und
psychosomatische Einrichtungen nach § 17d Abs. 1 Satz 1,
die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen
sind, ab dem 1. Januar 2014 ermöglicht werden. Die Investi-
tionspauschalen sollen zusätzlich zu den voll- und teilstatio-
nären Entgelten gezahlt werden. Dies sind die DRG-Fallpau-
schalen, krankenhausindividuell zu vereinbarende sonstige
Entgelte nach § 6 KHEntgG sowie nach Entwicklung des
neuen Entgeltsystems nach § 17d KHG die pauschalierten
Entgelte für Leistungen von psychiatrischen und psycho-
somatischen Einrichtungen.
Hierfür werden bis zum 31. Dezember 2009 Grundsätze und
Kriterien sowie Kriterien für die Ermittlung eines Investi-
tionsfallwertes auf Landesebene entwickelt. Die näheren
Einzelheiten des Verfahrens zur Entwicklung einer zukünf-
tigen Investitionsfinanzierung durch leistungsorientierte In-
vestitionspauschalen legen nach Satz 4 die Länder und der
Bund fest. Dies umfasst auch, ob und inwieweit die Selbst-
verwaltungspartner nach § 17b Abs. 2 Satz 1 KHG in das
weitere Verfahren zur Ermittlung der Grundsätze und Krite-
rien nach Satz 2 eingebunden werden. Zur Umsetzung der
nach Satz 2 entwickelten Grundsätze und Kriterien bedarf es
weiterer gesetzlicher Festlegungen. Nach Satz 5 wird aus-
drücklich hervorgehoben, dass die Länder weiterhin eigen-
ständig zwischen der Förderung durch leistungsorientierte
Investit

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 24.189 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/10807, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 81.961–106.150 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert 956c32431a6f070a….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP