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Artikel 1 · BT-Drs. 16/10536 · S. 17

Zu Artikel 1 (Änderung des Kreditwesengesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Kreditwesengesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Ergänzung ist aufgrund der Einfügung der Übergangs-
vorschrift erforderlich.
Zu Nummer 2 (§ 1 Abs. 9)
Der neu gefasste Satz 2 dient der Umsetzung von Artikel 5
Nr. 1 und Artikel 3 Nr. 1 der Richtlinie 2007/44/EG des Eu-
ropäischen Parlaments und des Rates vom 5. September
2007 (Beteiligungsrichtlinie), mit denen Artikel 12 Abs. 1
Unterabsatz 2 der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 (Bankenricht-
linie) sowie Artikel 4 Abs. 1 Nr. 27 und Artikel 10 Abs. 3 der
Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 21. April 2004 (Finanzmarktrichtlinie) geändert
werden. Der neu eingefügte Satz 3 dient der Umsetzung von
Artikel 5 Nr. 1 und Artikel 3 Nr. 1 der Beteiligungsrichtlinie,
mit denen Artikel 12 Abs. 1 Unterabsatz 2 der Bankenricht-
linie und Artikel 10 Abs. 3 Unterabsatz 4 der Finanz-
marktrichtlinie geändert werden. Satz 3 wird notwendig,
weil es sich bei der Ausnahme um keinen der Fälle handelt,
auf die in dem neu gefassten Satz 2 verwiesen wird.
Zu Nummer 3 (§ 2c)
Zu Buchstabe a
Zu den Doppelbuchstaben aa bis cc sowie ee bis gg
§ 2c Abs. 1 KWG wird im Hinblick auf den durch die Betei-
ligungsrichtlinie geänderten Artikel 19 Abs. 1 der Banken-
richtlinie und Artikel 10 Abs. 3 der Finanzmarktrichtlinie an-
gepasst. In § 2c Satz 1 KWG wird die Definition „interes-
sierter Erwerber“ für diejenigen natürlichen Personen oder
Unternehmen (der Unternehmensbegriff erfasst nicht nur
juristische Personen, sondern auch Personenhandelsgesell-
schaften und BGB-Gesellschaften) eingeführt, die alleine
oder im Zusammenwirken eine bedeutende Beteiligung am
Institut erwerben. Hier ergibt sich insofern eine Abweichung
zur Beteiligungsrichtlin

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 18.945 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/10536, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 64.221–83.166 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.49) +D1D2D3 · Prüfwert 67eb11877d081f13….

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