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Artikel 2 · BT-Drs. 16/10531 · S. 16

Zu Artikel 2 (Änderung des Fünften Vermögens- schiedlichen Einkommensgrenzen § 13 Abs. 1 VermBG neu

Zu Artikel 2 (Änderung des Fünften Vermögens-                   schiedlichen Einkommensgrenzen § 13 Abs. 1 VermBG neu
             bildungsgesetzes)                                  strukturiert.
Zu Nummer 1 (§ 2 Abs. 1 Nr. 1)                                  Zur zeitlichen Anwendung siehe § 17 Abs. 7 VermBG in
                                                                der Fassung dieses Gesetzentwurfs.
Zu Buchstabe a (Buchstabe c)
Der Gesetzgeber ist gehalten, veraltete oder ungebräuch-        Zu Buchstabe b (Absatz 2)
liche Ausdrücke durch eine zeitgemäße Wortwahl zu er-           Zu Doppelbuchstabe aa (Satz 1)
setzen. Dies dient der Verständlichkeit und Bürgernähe.
Dementsprechend wird mit diesem Änderungsgesetz die             Für Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeit-
veraltete Bezeichnung „vom Hundert“ durch das zeit-             gebers (betriebliche Beteiligung) und Vermögensbeteiligun-
gemäße Wort „Prozent“ ersetzt.                                  gen an anderen Unternehmen (außerbetriebliche Beteiligun-
                                                                gen) wird der Zulagensatz für die Arbeitnehmer-Sparzulage
                                                                von 18 Prozent auf 20 Prozent erhöht.
Zu Buchstabe b (Buchstabe d – neu –)
                                                                Der Zulagensatz für die Anlagen nach dem Wohnungsbau-
Die Neuregelung schafft eine neue, nach dem Fünften Ver-        Prämiengesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 VermBG) und andere
mögensbildungsgesetz förderfähige Anlageform. Vermö-            wohnungswirtschaftliche Verwendungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 5
genswirksame Leistungen sind künftig auch solche Geld-          VermBG) bleibt unverändert.
leistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehm

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.580 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 16/10531 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 16/10531, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 59.459–64.039 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert e77d2462bc024e8f….

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