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Artikel 8 · BT-Drs. 09/842 · S. 57

Zu Artikel 8 (Reichsversicherungsordnung)

Zu Artikel 8 (Reichsversicherungsordnung)
I. Allgemeiner Teil
1. Erschwerung der Voraussetzungen für die Teil-
nahme an Kuren
Die vorgesehenen Änderungen im Bereich der Re-
habilitation sollen sicherstellen, daß die Rentenver-
sicherungsträger auch in Zukunft Versicherten, de-
ren Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder be-
reits gemindert ist, Rehabilitationsleistungen auf
hohem Niveau erbringen können. Das macht es an-
dererseits erforderlich, den Zugang zu diesen Maß-
nahmen für solche Versicherte zu erschweren, bei
denen eine Rehabilitationsmaßnahme aufgrund des
vorliegenden medizinischen Befundes nicht unbe-
dingt erforderlich ist, weil die Gefährdung der Er-
werbsfähigkeit des Versicherten nur gering oder
nicht erheblich ist und dieser auch auf andere Weise
als durch eine Kur entgegengewirkt werden kann.
Die Maßnahmen zielen auch darauf ab, den in den
letzten Jahren festzustellenden deutlichen Trend zu
wiederholter Inanspruchnahme von Kuren in Gren-
zen zu halten. Die Neuregelung gewährleistet, daß
auch künftig der wirklich rehabilitationsbedürftige
Versicherte die erforderlichen Leistungen erhält.
Die Voraussetzungen für die Durchführung berufs
-
fördernder Maßnahmen sind im Interesse einer
gleichartigen Behandlung denen für die medizini-
schen Rehabilitationsleistungen angeglichen.
Die Regelung soll außerdem dazu beitragen, die
durch die Senkung des Beitragssatzes in der Ren-
tenversicherung eintretenden Beitragsausfälle auf
der Ausgabenseite teilweise zu kompensieren.
2. Herabsetzung der Beitragsbemessungsgrundlage
für Wehr- und Zivildienstpflichtige
Die Regelung trägt der Einkommenssituation der
Wehr-und Zivildienstleistenden Rechnung.
H. Besonderer Teil
Zu Nummer 1 (§ 381 a RVO)
Die Änderung berücksichtigt, daß die bisher nach
§ 381 a Abs. 2 RVO zu den Aufw

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.248 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 09/842, 9. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 183.523–188.771 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.41) +D1D2D3 · Prüfwert e77edb748ced0d0d….

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