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Artikel 34 · BT-Drs. 09/842 · S. 74
Zu Artikel 34 (Umsatzsteuergesetz)
Zu Artikel 34 (Umsatzsteuergesetz) Zu Nummer 1 (§ 2 Abs. 3 UStG) Durch die Vorschrift werden die Vermessungs- und Katasterbehörden mit bestimmten Leistungen, die auch die öffentlich bestellten Vermessungsinge- nieure ausführen, in die Umsatzsteuer einbezogen. Bisher blieben diese Leistungen bei den Behörden als hoheitliche Tätigkeit unbesteuert, während sie bei den öffentlich bestellten Vermessungsingenieu- ren als Teil ihrer freiberuflichen Tätigkeit dem er- mäßigten Umsatzsteuersatz unterlagen. Durch die Abschaffung des ermäßigten Steuersatzes für die Leistungen der freien Berufe (vgl. Begründung zu Nummer 3) verstärken sich die steuerlich unglei- chen Wettbewerbsverhältnisse. Nach Artikel 4 Abs. 5 Unterabs. 2 der 6. EG-Richtlinie zur Harmoni- sierung der Umsatzsteuern vom 17. Mai 1977 (ABl. EG Nr. L 145 S. 1) ist die Besteuerung hoheitlicher Tätigkeiten beim Vorliegen größerer Wettbewerbs- verzerrungen geboten. Zu Nummer 2 (§ 4 Nr. 28 UStG) Durch die in § 4 Nr. 28 Buchstabe c UStG vorgese- hene Steuerbefreiung für die Lieferungen und die Entnahme von Personenkraftwagen, die auf Grund der Neuregelungen in § 15 Abs. 2 Nr. 2 oder § 15 a Abs. 6 UStG mit nicht abziehbarer Vorsteuer bela- stet sind (vgl. Begründung zu Nummer 4 Buchsta- be a und zu Nummer 5 Buchstabe c), soll eine dop- pelte Belastung mit Umsatzsteuer vermieden wer- den. Zu Nummer 3 (§ 12 Abs. 2 UStG) Durch die Änderung des § 12 Abs. 2 UStG wird die Steuerermäßigung für die Umsätze der Angehörigen freier Berufe aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) und für die ihrer Art nach freibe- ruflichen Umsätze anderer Unternehmer beseitigt. Diese Umsätze unterliegen künftig dem allgemei- nen Steuersatz von 13 v. H. Die Steuerermäßigung, die zunächst nur für die Um- sätze der Angehörigen freier Berufe
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.556 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 09/842, 9. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 268.952–283.508 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.41) +D1D2D3 · Prüfwert e77edb748ced0d0d….
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