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Artikel 34 · BT-Drs. 09/842 · S. 74

Zu Artikel 34 (Umsatzsteuergesetz)

Zu Artikel 34 (Umsatzsteuergesetz)
Zu Nummer 1 (§ 2 Abs. 3 UStG)
Durch die Vorschrift werden die Vermessungs- und
Katasterbehörden mit bestimmten Leistungen, die
auch die öffentlich bestellten Vermessungsinge-
nieure ausführen, in die Umsatzsteuer einbezogen.
Bisher blieben diese Leistungen bei den Behörden
als hoheitliche Tätigkeit unbesteuert, während sie
bei den öffentlich bestellten Vermessungsingenieu-
ren als Teil ihrer freiberuflichen Tätigkeit dem er-
mäßigten Umsatzsteuersatz unterlagen. Durch die
Abschaffung des ermäßigten Steuersatzes für die
Leistungen der freien Berufe (vgl. Begründung zu
Nummer 3) verstärken sich die steuerlich unglei-
chen Wettbewerbsverhältnisse. Nach Artikel 4
Abs. 5 Unterabs. 2 der 6. EG-Richtlinie zur Harmoni-
sierung der Umsatzsteuern vom 17. Mai 1977 (ABl.
EG Nr. L 145 S. 1) ist die Besteuerung hoheitlicher
Tätigkeiten beim Vorliegen größerer Wettbewerbs-
verzerrungen geboten.
Zu Nummer 2 (§ 4 Nr. 28 UStG)
Durch die in § 4 Nr. 28 Buchstabe c UStG vorgese-
hene Steuerbefreiung für die Lieferungen und die
Entnahme von Personenkraftwagen, die auf Grund
der Neuregelungen in § 15 Abs. 2 Nr. 2 oder § 15 a
Abs. 6 UStG mit nicht abziehbarer Vorsteuer bela-
stet sind (vgl. Begründung zu Nummer 4 Buchsta-
be a und zu Nummer 5 Buchstabe c), soll eine dop-
pelte Belastung mit Umsatzsteuer vermieden wer-
den.
Zu Nummer 3 (§ 12 Abs. 2 UStG)
Durch die Änderung des § 12 Abs. 2 UStG wird die
Steuerermäßigung für die Umsätze der Angehörigen
freier Berufe aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18
Abs. 1 Nr. 1 EStG) und für die ihrer Art nach freibe-
ruflichen Umsätze anderer Unternehmer beseitigt.
Diese Umsätze unterliegen künftig dem allgemei-
nen Steuersatz von 13 v. H.
Die Steuerermäßigung, die zunächst nur für die Um-
sätze der Angehörigen freier Berufe

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.556 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 09/842, 9. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 268.952–283.508 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.41) +D1D2D3 · Prüfwert e77edb748ced0d0d….

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