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Artikel 8 · BT-Drs. 16/10493 · S. 23

Zu Artikel 8 (Änderung der Handwerksordnung)

Zu Artikel 8 (Änderung der Handwerksordnung)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht wird an die Neuregelungen angepasst.
Zu Nummer 2 (§ 5b)
Verwaltungsverfahren nach der Handwerksordnung oder
einer auf Grund der Handwerksordnung erlassenen Rechts-
verordnung können über eine einheitliche Stelle abgewickelt
werden. Für diese Verfahren gelten die Vorschriften der Ver-
waltungsverfahrensgesetze über die einheitliche Stelle.
Zu Nummer 3 (§ 91)
Zu Buchstabe a
Den Handwerkskammern soll die Möglichkeit eröffnet wer-
den, einheitliche Stelle nach den §§ 71a bis 71e VwVfG-E
zu werden. Die konkrete Zuweisung dieser Aufgabe kann
durch entsprechende Gesetze der Länder erfolgen. Diese Ge-
setze können vorsehen, dass die Kammern auch für Nicht-
mitglieder tätig werden können. Dies ist zum Beispiel für
Personen erforderlich, die im Wege der grenzüberschreiten-
den Dienstleistungserbringung in Deutschland tätig sind.
Diese sind auch dann nicht Pflichtmitglied einer Kammer,
wenn sie dem Wirtschaftsbereich angehören, den die Kam-
mer im Inland als berufsständische Selbstverwaltungskör-
perschaft vertritt. Auch kann damit sichergestellt werden,
dass z. B. auch Angehörige nichtverkammerter Berufe die
Handwerkskammer als einheitliche Stelle in Anspruch neh-
men können. Bei der Aufgabenzuweisung sind die durch das
Wesen der Pflichtmitgliedschaft bestehenden verfassungs-
rechtlichen Grenzen zu beachten.
Die Länder regeln in dem Gesetz, in dem die Zuweisung der
Aufgabe erfolgt, auch die Aufsicht. Nach Auffassung der
Bundesregierung erfordert die Tätigkeit der Kammer als ein-
heitliche Stelle im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie die
Fachaufsicht durch die Länder. Zweck der einheitlichen Stel-
le ist vor allem, die für die Aufnahme und Ausübung einer
Dienstleistungstätigkeit erfor

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.408 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/10493, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 95.750–99.158 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.61) +D1D2D3 · Prüfwert f02c525502680e1b….

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