Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 16/10492 · S. 29
Zu Artikel 3 (Änderung des Dritten Buches
Zu Artikel 3 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Folgeänderung zur Einführung des neuen Fünften Unter- abschnitts und des neuen § 320a. Zu Nummer 2 (§ 320a – neu) Mit der Einführung des ELENA-Verfahrens werden Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen sowie Einkom- mensauskünfte für Teilnehmer am ELENA-Verfahren elek- tronisch an die Zentrale Speicherstelle übermittelt. Damit werden die für Arbeitgeber geltenden Auskunfts- und Be- scheinigungspflichten für Teilnehmer am ELENA-Verfahren regelmäßig erfüllt. Um auch in den Ausnahmefällen, in denen keine Daten über- mittelt wurden oder in denen eine Entscheidung über den Leistungsanspruch aufgrund des gespeicherten Datensatzes nicht möglich ist, die zur Leistungsbewilligung notwendigen Daten abrufen zu können, sind in Satz 2 abweichend vom ELENA-Verfahren ergänzende Auskunfts- und Bescheini- gungspflichten der Arbeitgeber geregelt. Diese lehnen sich an das herkömmliche Auskunfts- und Bescheinigungsver- fahren an. Im Unterschied zum herkömmlichen Verfahren entsteht die Bescheinigungspflicht jedoch erst, wenn die Agentur für Arbeit eine papiergebundene Auskunft oder Be- scheinigung beim Arbeitgeber einfordert. Außerdem hat der Arbeitgeber die angeforderte Papierbescheinigung nicht dem Arbeitnehmer auszuhändigen, sondern direkt der Agen- tur für Arbeit zu übermitteln. Zu Nummer 3 (§ 321) Folgeänderung zur Einführung des ELENA-Verfahrens. Ein Schadenersatzanspruch gegenüber einem Arbeitgeber be- steht künftig nicht nur dann, wenn er seiner Pflicht zur papiergebundenen Bescheinigung schuldhaft nicht ord- nungsgemäß nachkommt, sondern auch dann, wenn er die über das ELENA-Verfahren vorgesehenen Daten vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig oder nicht vollständig übermittelt. D
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.864 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/10492, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 132.334–134.198 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert ef4181b96ffe353b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP