Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 3 · BT-Drs. 16/10492 · S. 29

Zu Artikel 3 (Änderung des Dritten Buches

Zu Artikel 3 (Änderung des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Folgeänderung zur Einführung des neuen Fünften Unter-
abschnitts und des neuen § 320a.
Zu Nummer 2 (§ 320a – neu)
Mit der Einführung des ELENA-Verfahrens werden Arbeits-
und Nebeneinkommensbescheinigungen sowie Einkom-
mensauskünfte für Teilnehmer am ELENA-Verfahren elek-
tronisch an die Zentrale Speicherstelle übermittelt. Damit
werden die für Arbeitgeber geltenden Auskunfts- und Be-
scheinigungspflichten für Teilnehmer am ELENA-Verfahren
regelmäßig erfüllt.
Um auch in den Ausnahmefällen, in denen keine Daten über-
mittelt wurden oder in denen eine Entscheidung über den
Leistungsanspruch aufgrund des gespeicherten Datensatzes
nicht möglich ist, die zur Leistungsbewilligung notwendigen
Daten abrufen zu können, sind in Satz 2 abweichend vom
ELENA-Verfahren ergänzende Auskunfts- und Bescheini-
gungspflichten der Arbeitgeber geregelt. Diese lehnen sich
an das herkömmliche Auskunfts- und Bescheinigungsver-
fahren an. Im Unterschied zum herkömmlichen Verfahren
entsteht die Bescheinigungspflicht jedoch erst, wenn die
Agentur für Arbeit eine papiergebundene Auskunft oder Be-
scheinigung beim Arbeitgeber einfordert. Außerdem hat der
Arbeitgeber die angeforderte Papierbescheinigung nicht
dem Arbeitnehmer auszuhändigen, sondern direkt der Agen-
tur für Arbeit zu übermitteln.
Zu Nummer 3 (§ 321)
Folgeänderung zur Einführung des ELENA-Verfahrens. Ein
Schadenersatzanspruch gegenüber einem Arbeitgeber be-
steht künftig nicht nur dann, wenn er seiner Pflicht zur
papiergebundenen Bescheinigung schuldhaft nicht ord-
nungsgemäß nachkommt, sondern auch dann, wenn er die
über das ELENA-Verfahren vorgesehenen Daten vorsätzlich
oder fahrlässig nicht, nicht richtig oder nicht vollständig
übermittelt.
D

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.864 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 16/10492 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 16/10492, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 132.334–134.198 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert ef4181b96ffe353b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP