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Artikel 2 · BT-Drs. 16/10490 · S. 17

Zu Artikel 2 (Änderung des Handwerkstatistik-

Zu Artikel 2 (Änderung des Handwerkstatistik-
gesetzes)
Die Eignungstests zur Verwendung von Verwaltungsdaten
für Zwecke der Handwerkstatistiken haben ergeben, dass
auch für die Zählungen im Handwerk vorhandene Daten aus-
gewertet werden können und somit auf Erhebungen bei den
Unternehmen des Handwerks verzichtet werden kann.
Ausgewertet werden sollen die Angaben aus dem Statistikre-
gister und die Angaben zu den geringfügig entlohnten Be-
schäftigten, die die Bundesagentur für Arbeit nach dem Ver-
waltungsdatenverwendungsgesetz übermittelt. Durch die
Umstellung der Zählungen von Primärerhebungen auf Aus-
wertungen von vorhandenen Daten soll das Informationsan-
gebot für die Nutzer der Ergebnisse ausgeweitet werden.
Zum einen ist vorgesehen, dass die Auswertungen neben den
bisher in die Zählungen einzubeziehenden Betrieben und
Unternehmen des zulassungspflichtigen Handwerks nach
Anlage A der Handwerksordnung auch die Betriebe und Un-
ternehmen des zulassungsfreien Handwerks nach Anlage B
Abschnitt 1 der Handwerksordnung umfassen. Zum anderen
sollen die Auswertungen jährlich erfolgen, so dass Ergebnis-
se der Zählungen nicht nur wie bisher alle acht bis zehn Jahre
vorliegen.
Zu Nummer 1 (§ 3 Abs. 1)
In Angleichung an den neu gefassten § 4 wird das Wort „ge-
nutzt“ durch das treffendere und anschaulichere Wort „aus-
gewertet“ ersetzt.
Zu Nummer 2 (§ 4)
Die Regelung ordnet für die Zählungen im Handwerk die
jährliche Auswertung von Angaben aus dem Statistikregister
und den Angaben zu den geringfügig entlohnten Beschäftig-
ten, die von der Bundesagentur für Arbeit übermittelt wer-
den, an. Nach geltendem Recht wäre die nächste Zählung im
Handwerk spätestens 2009 durchzuführen. Die Umstellung
von Primärerhebungen auf Auswertungen vorhandener Da-
ten soll daher ebenfalls 2009 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.785 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/10490, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 59.043–61.828 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.51) +D1D2D3 · Prüfwert fd6aee8e2f599127….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP