Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 16/10490 · S. 17
Zu Artikel 2 (Änderung des Handwerkstatistik-
Zu Artikel 2 (Änderung des Handwerkstatistik- gesetzes) Die Eignungstests zur Verwendung von Verwaltungsdaten für Zwecke der Handwerkstatistiken haben ergeben, dass auch für die Zählungen im Handwerk vorhandene Daten aus- gewertet werden können und somit auf Erhebungen bei den Unternehmen des Handwerks verzichtet werden kann. Ausgewertet werden sollen die Angaben aus dem Statistikre- gister und die Angaben zu den geringfügig entlohnten Be- schäftigten, die die Bundesagentur für Arbeit nach dem Ver- waltungsdatenverwendungsgesetz übermittelt. Durch die Umstellung der Zählungen von Primärerhebungen auf Aus- wertungen von vorhandenen Daten soll das Informationsan- gebot für die Nutzer der Ergebnisse ausgeweitet werden. Zum einen ist vorgesehen, dass die Auswertungen neben den bisher in die Zählungen einzubeziehenden Betrieben und Unternehmen des zulassungspflichtigen Handwerks nach Anlage A der Handwerksordnung auch die Betriebe und Un- ternehmen des zulassungsfreien Handwerks nach Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung umfassen. Zum anderen sollen die Auswertungen jährlich erfolgen, so dass Ergebnis- se der Zählungen nicht nur wie bisher alle acht bis zehn Jahre vorliegen. Zu Nummer 1 (§ 3 Abs. 1) In Angleichung an den neu gefassten § 4 wird das Wort „ge- nutzt“ durch das treffendere und anschaulichere Wort „aus- gewertet“ ersetzt. Zu Nummer 2 (§ 4) Die Regelung ordnet für die Zählungen im Handwerk die jährliche Auswertung von Angaben aus dem Statistikregister und den Angaben zu den geringfügig entlohnten Beschäftig- ten, die von der Bundesagentur für Arbeit übermittelt wer- den, an. Nach geltendem Recht wäre die nächste Zählung im Handwerk spätestens 2009 durchzuführen. Die Umstellung von Primärerhebungen auf Auswertungen vorhandener Da- ten soll daher ebenfalls 2009
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.785 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/10490, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 59.043–61.828 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.51) +D1D2D3 · Prüfwert fd6aee8e2f599127….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP