Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 16 · BT-Drs. 16/10490 · S. 23

Zu Artikel 16 (Änderung des Telekommunikations-

Zu Artikel 16 (Änderung des Telekommunikations-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 141)
Mit der Änderung des § 141 TKG wird die in § 141 Abs. 1
TKG enthaltene Verordnungsermächtigung für das Bundes-
ministerium für Wirtschaft und Technologie zur Regelung
der Anforderungen und des Verfahrens für die Anerkennung
als anerkannte Abrechnungsstelle für den internationalen
Seefunkverkehr nach den Anforderungen der Internationa-
len Fernmeldeunion gestrichen.
Das Verfahren zur Registrierung von Abrechnungsstellen ist
auf internationaler Ebene in der Empfehlung ITU-T D.90 der
Internationalen Fernmeldeunion geregelt. Die Anerkennung
von Abrechnungsstellen und die entsprechende Meldung an
die Internationale Fernmeldeunion hat in der Praxis bislang
zu keinen Problemen geführt; auch in Zukunft sind Probleme
nicht zu erwarten. Die Anwendung einer entsprechenden
Verordnung wäre zudem mit erheblichem Verwaltungsauf-
wand verbunden. Demgegenüber ist zu erwarten, dass pro
Jahr lediglich ca. zwei relevante Fälle entstehen, in denen die
Rechtsverordnung zur Anwendung käme. Die Anerkennung
von Abrechnungsstellen kann daher auch weiterhin nach den
allgemeinen Vorschriften erfolgen. Auf die Verordnungser-
mächtigung nach § 141 Abs. 1 TKG kann somit auch im
Hinblick auf das erklärte Ziel der Bundesregierung, Büro-
kratie abzubauen, verzichtet werden. Sie ist folgerichtig zu
streichen.
Zu Nummer 2 (§ 142 Abs. 1 Satz 1)
Die Streichung von § 142 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 TKG ist eine
Folgeänderung zu Nummer 1.
Aufgrund der Streichung der Verordnungsermächtigung für
das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zur
Regelung der Anforderungen und des Verfahrens für die An-
erkennung als anerkannte Abrechnungsstelle für den interna-
tionalen Seefunkverkehr nach § 141 Abs. 1 TKG ist der ent-
sprechende Gebühr

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.972 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 16/10490 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 16/10490, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 92.406–94.378 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.51) +D1D2D3 · Prüfwert fd6aee8e2f599127….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP