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Artikel 13 · BT-Drs. 16/10490 · S. 22
Zu Artikel 13 (Änderung des Milch- und Marga-
Zu Artikel 13 (Änderung des Milch- und Marga- rinegesetzes) Zu Nummer 1 Buchstabe a und b (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 und 4) Hier wird eine Anpassung an den Wortlaut des aktuellen Ge- meinschaftsrechts vorgenommen, ohne dass darüber hinaus eine Änderung der rechtlichen Situation angestrebt wird. Zu Nummer 2 bis 4 Aufhebung des Erlaubnisvorbehalts zum Betrieb eines milchwirtschaftlichen Unternehmens Zur Entlastung der Rechtsanwender wird das Recht gestrafft und vereinfacht. Verwaltungsverfahren, die nicht unabding- bar notwendig sind, werden in diesem Rahmen abgeschafft. In diesem Sinne werden der bisherige Erlaubnisvorbehalt zum Betrieb eines milchwirtschaftlichen Unternehmens in § 4 sowie die Folgeregelungen in den §§ 5 und 6 aufgehoben. Im Hinblick auf die angestrebte Rechtsvereinfachung und Entlastung von einschränkenden Normen ergab eine einge- hende Prüfung, dass es eines Erlaubnisvorbehalts, der einen erheblichen Eingriff im grundrechtsrelevanten Bereich der beruflichen Gewährleistungen darstellt, nicht mehr zwin- gend bedarf. Für die Aufhebung spricht auch, dass milchwirtschaftliche Unternehmen wie andere Lebensmittelunternehmen grund- sätzlich einem Zulassungsverfahren nach dem gemein- schaftsrechtlichen Hygienerecht unterliegen. Die Zulas- sungsbestimmungen sind insbesondere in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (ABl. EU Nr. L 226 S. 22) enthalten. Soweit Unternehmen nach dem gemeinschaftlichen Hygie- nerecht zugelassen werden, haben andere Behörden und die Öffentlichkeit Zugriff auf die entsprechenden Informatio- nen, so dass die für die Durchführung des Milch- und Mar- garinegesetzes zuständigen Behörden auch nach Entfallen d
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.991 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/10490, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 87.032–90.023 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.51) +D1D2D3 · Prüfwert fd6aee8e2f599127….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP