Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 16/10485 · S. 12
Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 2 (Inkrafttreten) Artikel 2 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/10485 Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des Gesetzes auf Bürokratiekosten, die durch Informations- pflichten begründet werden, geprüft. Mit dem vorliegenden Entwurf werden keine Informations- pflichten für Unternehmen, Bürger und Verwaltung einge- führt, geändert oder aufgehoben. Der Nationale Normenkontrollrat hat daher im Rahmen sei- nes gesetzlichen Prüfauftrags keine Bedenken gegen das Re- gelungsvorhaben. Drucksache 16/10485 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates* Der Bundesrat hat in seiner 847. Sitzung am 19. September 2008 beschlossen, zu den Gesetzentwürfen gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Zu den Gesetzentwürfen allgemein Der Bundesrat lehnt die in den Gesetzentwürfen vorgese- henen Vermischungen von Verwaltungszuständigkeiten ab. Für den Vollzug der Mindestlohngesetze müsste eine einheitliche Zuständigkeit der Zollbehörden geschaffen werden. Darüber hinaus wären auch die nach den beiden Gesetzentwürfen unterschiedlichen Verfahren zu verein- heitlichen. Unterschiedlich zuständige Stellen und Ver- fahren führen zu unnötigem Aufbau von Bürokratie und vermeidbaren Kosten. Vielmehr entstehen durch deren Vereinheitlichung Synergieeffekte. a) Die bisher für die Kontrolle des Arbeitnehmer-Ent- sendegesetzes zuständigen Behörden der Zollverwal- tung sollten auch die Zuständigkeit für die Kontrolle des Mindestarbeitsbedingungengesetzes erhalten. Zum einen regeln beide Gesetze dieselbe Materie, zum anderen handelt es sich in beiden Fällen um Bundesgesetze, die – mit Blick auf di
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.785 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/10485, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 36.986–39.771 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.53) +D1D2D3 · Prüfwert 61e00fd59a35b572….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP