Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 16/10488 · S. 19
Zu Artikel 7 (Änderung des SGB XII)
Zu Artikel 7 (Änderung des SGB XII) Zu Nummer 1 (§ 33) Das Sozialhilferecht sieht im Rahmen der Hilfe zum Lebens- unterhalt (Drittes Kapitel SGB XII) in § 33 SGB XII die Übernahme von Beiträgen zur Erlangung eines Anspruchs auf eine angemessene Altersvorsorge vor. Es handelt sich hierbei um eine „Kann-Vorschrift“, wodurch den Sozial- hilfeträgern ein Ermessensspielraum eingeräumt wird, die Besonderheiten des Einzelfalles zu berücksichtigen. Die Neufassung von § 33 SGB XII hat ausschließlich klar- stellenden Charakter; es soll sich weiterhin um eine „Kann-Vorschrift“ handeln. Absatz 1 enthält den bisherigen Inhalt der Vorschrift für Vorsorgebeiträge zur Erlangung einer angemessenen Altersvorsorge. Durch die exemplari- sche, aber nicht abschließende Aufzählung der unterschied- lichen Formen der Altersvorsorge soll die zunehmende Be- deutung der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge (Nummer 4 und 5) als Ergänzung zu den obligatorischen Alterssicherungssystemen (Nummer 1 bis 3) verdeutlicht werden. Dabei wird auf die im Einkommensteuergesetz ver- wendeten Begrifflichkeiten zurückgegriffen. Der Inhalt von Absatz 2 übernimmt den Regelungsinhalt des geltenden § 33 SGB XII hinsichtlich der Möglichkeit einer Übernahme von Beiträgen für eine Sterbegeldversi- cherung. Zu Nummer 2 (§ 42) Durch § 42 SGB XII wird der Leistungsumfang der Grund- sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII unter Verweis auf die entspre- chenden Vorschriften der Hilfe zum Lebensunterhalt im Dritten Kapitel des SGB XII bestimmt. Ausgenommen von den Leistungen des Dritten Kapitels sind nur die Vorsorge- beiträge nach § 33 SGB XII. Neben Personen, die Leistun- gen nach dem Vierten Kapitel wegen Erreichen eines der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversic
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.698 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/10488, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 70.031–72.729 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 970a967ec31f58ce….
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