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Artikel 7 · BT-Drs. 16/10488 · S. 19

Zu Artikel 7 (Änderung des SGB XII)

Zu Artikel 7 (Änderung des SGB XII)
Zu Nummer 1 (§ 33)
Das Sozialhilferecht sieht im Rahmen der Hilfe zum Lebens-
unterhalt (Drittes Kapitel SGB XII) in § 33 SGB XII die
Übernahme von Beiträgen zur Erlangung eines Anspruchs
auf eine angemessene Altersvorsorge vor. Es handelt sich
hierbei um eine „Kann-Vorschrift“, wodurch den Sozial-
hilfeträgern ein Ermessensspielraum eingeräumt wird, die
Besonderheiten des Einzelfalles zu berücksichtigen.
Die Neufassung von § 33 SGB XII hat ausschließlich klar-
stellenden Charakter; es soll sich weiterhin um eine
„Kann-Vorschrift“ handeln. Absatz 1 enthält den bisherigen
Inhalt der Vorschrift für Vorsorgebeiträge zur Erlangung
einer angemessenen Altersvorsorge. Durch die exemplari-
sche, aber nicht abschließende Aufzählung der unterschied-
lichen Formen der Altersvorsorge soll die zunehmende Be-
deutung der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge
(Nummer 4 und 5) als Ergänzung zu den obligatorischen
Alterssicherungssystemen (Nummer 1 bis 3) verdeutlicht
werden. Dabei wird auf die im Einkommensteuergesetz ver-
wendeten Begrifflichkeiten zurückgegriffen.
Der Inhalt von Absatz 2 übernimmt den Regelungsinhalt
des geltenden § 33 SGB XII hinsichtlich der Möglichkeit
einer Übernahme von Beiträgen für eine Sterbegeldversi-
cherung.
Zu Nummer 2 (§ 42)
Durch § 42 SGB XII wird der Leistungsumfang der Grund-
sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem
Vierten Kapitel des SGB XII unter Verweis auf die entspre-
chenden Vorschriften der Hilfe zum Lebensunterhalt im
Dritten Kapitel des SGB XII bestimmt. Ausgenommen von
den Leistungen des Dritten Kapitels sind nur die Vorsorge-
beiträge nach § 33 SGB XII. Neben Personen, die Leistun-
gen nach dem Vierten Kapitel wegen Erreichen eines der
Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversic

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.698 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/10488, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 70.031–72.729 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 970a967ec31f58ce….

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