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Artikel 14 · BT-Drs. 16/10488 · S. 20
Zu Artikel 14 (Änderung der Renten Service
Zu Artikel 14 (Änderung der Renten Service Verordnung) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Folgeregelung zur Änderung des bisherigen § 36. Zu Nummer 2 (§ 7) Anpassung an die seit 1. Januar 2005 geltende Gleichstel- lung von Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft im Hinterbliebenenrentenrecht des Sechsten Buches Sozial- gesetzbuch. In den zwischen DRV Bund und Renten Service vereinbar- ten und von Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Bundesministerium der Finanzen genehmigten „Bestim- mungen für das Rentenzahlverfahren (RZB) 2006“ ist Ver- ständigung darüber erzielt worden, dass für den Nachweis des Todes neben der Sterbeurkunde auch andere amtliche Unterlagen, die Angaben entsprechend der Sterbeurkunde beinhalten, anerkannt werden sollen. Solche Unterlagen sind in der Regel Heiratsurkunden mit Sterbevermerk, Aus- züge aus dem Familienbuch oder Kopien aus dem Sterbe- buch. Alle diese Unterlagen sind – wie auch die Sterbe- urkunde – mit Unterschrift und Dienstsiegel des jeweiligen Standesbeamten versehen und erbringen im Rechtsverkehr die gleiche Beweiskraft wie Sterbeurkunden. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21 – Drucksache 16/10488 Zu Nummer 3 (§ 9) Redaktionelle Anpassung an den durch das Dritte SGB VI- ÄndG seit 1. März 2004 neu gefassten § 118 Abs. 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und die Einfügung des neuen § 272a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch. Zu Nummer 4 (§ 15) Anpassung an die seit 1. Januar 2005 geltende Gleichstel- lung von Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft im Hinterbliebenenrentenrecht des Sechsten Buches Sozialge- setzbuch. Zu Nummer 5 (§ 24) Folgeänderung zur Änderung des § 196 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch. Danach wird der Datenfluss bei den Sterbefallmitteilungen umgestellt; die Meldebehörden sollen diese
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.325 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/10488, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 77.450–82.775 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 970a967ec31f58ce….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP