Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 16/10487 · S. 12
Zu Artikel 8 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 8 (Inkrafttreten) Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten. C. Finanzieller Teil Für die Rehabilitationsträger ist durch die Unterstützte Be- schäftigung nicht mit Mehraufwendungen zu rechnen, da sich die Zahl der betroffenen behinderten Menschen durch die neue Maßnahme nicht ändert. Im Wesentlichen wird es insbesondere bei der Bundesagentur für Arbeit zu kosten- neutralen Verschiebungen zwischen einzelnen Maßnahmen kommen, wobei eine Tendenz zu Minderausgaben besteht, wenn die neue (ambulante) Maßnahme anstelle einer statio- nären Maßnahme bewilligt wird. Bei dieser neuen Maßnahme muss sich erst über einen mehr- jährigen Zeitraum eine Trägerlandschaft entwickeln, die dann auch eine größere Anzahl von Personen unterstützen kann. Insgesamt muss mit einer Aufbauzeit von rund fünf Jahren gerechnet werden. Nach Ende der fünfjährigen An- laufphase ist geplant, die ersten Auswirkungen zu evaluie- ren. Der Vollzugsaufwand wird sich nicht ändern, so dass es in- soweit nicht zu zusätzlichen Kosten kommen wird. Bei den Ländern wird es auf Seiten der Integrationsämter zu nicht quantifizierbaren Mehraufwendungen kommen, sofern der behinderte Mensch nach Abschluss eines Arbeitsvertra- ges noch weitere Berufsbegleitung benötigt. Dem stehen je- doch auch Einsparungen auf Länderseite gegenüber. Denn die Unterstützte Beschäftigung trägt dem gemeinsamen Anliegen Rechnung, eine Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen ausschließlich jenen Personen vorzu- behalten, die aus behinderungsbedingten Gründen nur dort am Arbeitsleben teilhaben können. Unterstützte Beschäf- tigung kann insoweit einen Beitrag zur Reduzierung der Aufwendungen der Träger der Sozialhilfe für Leistungen an wesentlich behinderte Menschen im Rahmen der Eingliede- rungshilfe leisten. Im Ergebnis steh
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 41.653 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/10487, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 38.723–80.376 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert d1a850d0048bd43f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP