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Artikel 8 · BT-Drs. 16/10487 · S. 12

Zu Artikel 8 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 8 (Inkrafttreten)
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten.
C. Finanzieller Teil
Für die Rehabilitationsträger ist durch die Unterstützte Be-
schäftigung nicht mit Mehraufwendungen zu rechnen, da
sich die Zahl der betroffenen behinderten Menschen durch
die neue Maßnahme nicht ändert. Im Wesentlichen wird es
insbesondere bei der Bundesagentur für Arbeit zu kosten-
neutralen Verschiebungen zwischen einzelnen Maßnahmen
kommen, wobei eine Tendenz zu Minderausgaben besteht,
wenn die neue (ambulante) Maßnahme anstelle einer statio-
nären Maßnahme bewilligt wird.
Bei dieser neuen Maßnahme muss sich erst über einen mehr-
jährigen Zeitraum eine Trägerlandschaft entwickeln, die
dann auch eine größere Anzahl von Personen unterstützen
kann. Insgesamt muss mit einer Aufbauzeit von rund fünf
Jahren gerechnet werden. Nach Ende der fünfjährigen An-
laufphase ist geplant, die ersten Auswirkungen zu evaluie-
ren.
Der Vollzugsaufwand wird sich nicht ändern, so dass es in-
soweit nicht zu zusätzlichen Kosten kommen wird.
Bei den Ländern wird es auf Seiten der Integrationsämter zu
nicht quantifizierbaren Mehraufwendungen kommen, sofern
der behinderte Mensch nach Abschluss eines Arbeitsvertra-
ges noch weitere Berufsbegleitung benötigt. Dem stehen je-
doch auch Einsparungen auf Länderseite gegenüber. Denn
die Unterstützte Beschäftigung trägt dem gemeinsamen
Anliegen Rechnung, eine Beschäftigung in Werkstätten für
behinderte Menschen ausschließlich jenen Personen vorzu-
behalten, die aus behinderungsbedingten Gründen nur dort
am Arbeitsleben teilhaben können. Unterstützte Beschäf-
tigung kann insoweit einen Beitrag zur Reduzierung der
Aufwendungen der Träger der Sozialhilfe für Leistungen an
wesentlich behinderte Menschen im Rahmen der Eingliede-
rungshilfe leisten. Im Ergebnis steh

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 41.653 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/10487, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 38.723–80.376 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert d1a850d0048bd43f….

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