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Artikel 4 · BT-Drs. 16/10487 · S. 9

Zu Artikel 4 (Änderung des Neunten Buches

Zu Artikel 4 (Änderung des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (Inhaltsverzeichnis)
Anpassung des Inhaltsverzeichnisses.
Zu Nummer 2 (§ 33)
Die Änderung erweitert die Leistungen der Rehabilitations-
träger nach § 33 Abs. 3 um die individuelle betriebliche
Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung.
Dies gilt für alle Träger, deren Leistungsgesetze auf § 33 ver-
weisen (insbesondere Bundesagentur für Arbeit, § 102
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b i. V. m. § 103 Satz 1 Nr. 3,
§ 109 SGB III, und Rentenversicherung, § 16 SGB VI). Die
Unfallversicherung (§ 35 SGB VII) ist zudem für die
Berufsbegleitung zuständig, was durch eine entsprechende
Ergänzung im Siebten Buch geregelt wird. Damit ist ge-
währleistet, dass die zuständigen Rehabilitationsträger Leis-
tungen der individuellen betrieblichen Qualifizierung im
Rahmen Unterstützter Beschäftigung erbringen können.
Zu Nummer 3 (§ 38a)
Zu Absatz 1
Unterstützte Beschäftigung ist die individuelle betriebliche
Qualifizierung und Berufsbegleitung behinderter Menschen
mit besonderem Unterstützungsbedarf auf Arbeitsplätzen in
Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Ziel ist der Ab-
schluss eines Arbeitsvertrages und damit die Integration des
behinderten Menschen in ein sozialversicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis. Wesentlich bei der Unterstützten
Beschäftigung ist der Grundsatz „Erst platzieren, dann qua-
lifizieren“: Die Qualifikation erfolgt direkt am Arbeitsplatz.
Die Unterstützte Beschäftigung ist eine neue Möglichkeit,
insbesondere Schulabgängern und Schulabgängerinnen aus
Förderschulen eine Perspektive auf dem allgemeinen Ar-
beitsmarkt zu geben. Dabei geht es insbesondere um Perso-
nen,fürdieeineberufsvorbereitendeMaßnahmeoderBerufs-
ausbildung wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht
in B

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.430 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/10487, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 22.159–35.589 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert d1a850d0048bd43f….

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