Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 16/10487 · S. 9
Zu Artikel 4 (Änderung des Neunten Buches
Zu Artikel 4 (Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (Inhaltsverzeichnis) Anpassung des Inhaltsverzeichnisses. Zu Nummer 2 (§ 33) Die Änderung erweitert die Leistungen der Rehabilitations- träger nach § 33 Abs. 3 um die individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung. Dies gilt für alle Träger, deren Leistungsgesetze auf § 33 ver- weisen (insbesondere Bundesagentur für Arbeit, § 102 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b i. V. m. § 103 Satz 1 Nr. 3, § 109 SGB III, und Rentenversicherung, § 16 SGB VI). Die Unfallversicherung (§ 35 SGB VII) ist zudem für die Berufsbegleitung zuständig, was durch eine entsprechende Ergänzung im Siebten Buch geregelt wird. Damit ist ge- währleistet, dass die zuständigen Rehabilitationsträger Leis- tungen der individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung erbringen können. Zu Nummer 3 (§ 38a) Zu Absatz 1 Unterstützte Beschäftigung ist die individuelle betriebliche Qualifizierung und Berufsbegleitung behinderter Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf auf Arbeitsplätzen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Ziel ist der Ab- schluss eines Arbeitsvertrages und damit die Integration des behinderten Menschen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Wesentlich bei der Unterstützten Beschäftigung ist der Grundsatz „Erst platzieren, dann qua- lifizieren“: Die Qualifikation erfolgt direkt am Arbeitsplatz. Die Unterstützte Beschäftigung ist eine neue Möglichkeit, insbesondere Schulabgängern und Schulabgängerinnen aus Förderschulen eine Perspektive auf dem allgemeinen Ar- beitsmarkt zu geben. Dabei geht es insbesondere um Perso- nen,fürdieeineberufsvorbereitendeMaßnahmeoderBerufs- ausbildung wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht in B
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.430 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/10487, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 22.159–35.589 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert d1a850d0048bd43f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP