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Artikel 3 · BT-Drs. 09/92 · S. 19
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3 I. Allgemeiner Teil Der zu Artikel 2 dargelegte Grundsatz führt dazu, auch die Subventionierung des Gasölverbrauchs im öffentlichen Personennahverkehr stufenweise auf- zuheben. Die Erhöhung der Treibstoffpreise trifft den privaten Verkehr mehr als den öffentlichen Ver- kehr und dürfte deshalb zu verstärktem Umsteigen Drucksache 9/92 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode auf öffentliche Personennahverkehrsmittel — die nur zum Teil Gasöl verwenden — anreizen. Dies wird die Kapazitätsauslastung und Wirtschaftlich- keit der Verkehrsunternehmen verbessern und auch dazu anregen, verstärkt ölsparende und ölunabhän- gige Fahrzeuge einzusetzen. Die Betriebsbeihilfezahlungen werden weitgehend auf das gesetzlich für Verkehrsmaßnahmen der Ge- meinden zweckgebundene Mineralölsteueraufkom- men angerechnet. Deshalb tritt eine effektive Haus- haltsentlastung beim Bund nicht in vollem Umfang der Betriebsbeihilfezahlungen, sondern nur zu ei- nem Teil ein. Die Streichung der Betriebsbeihilfe für den öffentlichen Personennahverkehr bedeutet da- her nicht, daß der öffentliche Personennahverkehr diese Mittel in voller Höhe verliert. Denn mit dem Abbau der Betriebsbeihilfe erhöhen sich die den Ge- meinden für Investitionen im öffentlichen Perso- nennahverkehr und für den kommunalen Straßen- bau zufließenden Mittel aus dem sog. „Gemeinde- pfennig" in Höhe von 90 v. H. der bisher für Gasölbe- triebsbeihilfen zweckgebundenen Mittel. II. Besonderer Teil Zu Nummer 1 Die Neufassung bestimmt, daß die Beihilfe am 30. Juni 1983 ausläuft. Die Aufhebung wird in Ab- baustufen durchgeführt, die auf den 30. Juni 1981 und 1982 festgesetzt werden. Zu Nummer 2 Entsprechend der bisherigen Regelung bei der An- rechnung auf den zweckgebundenen Mineralölan- teil können auch zukünftig höchstens die ta
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.910 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 09/92, 9. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 49.939–51.849 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.47) +D1D2D3 · Prüfwert 504503183a45f085….
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