Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 1 · BT-Drs. 10/309 · S. 10

Zu Artikel 1 — Änderung des Strafvollzugsgeset-

Zu Artikel 1 — Änderung des Strafvollzugsgeset-
zes —
Zu Nummer 1 — § 7 StVollzG —
Die Aufnahme der neuen Nummer 2 („Die Verle-
gung in eine sozialtherapeutische Anstalt") in den
Katalog der Mindestangaben im Vollzugsplan nach
§ 7 Abs. 2 verpflichtet die Vollzugsbehörde — Ein-
weisungs- oder Bestimmungsanstalt — zu der Prü-
fung, ob der Gefangene in eine sozialtherapeutische
Einrichtung zu verlegen ist. Diese Prüfungspflicht
gilt nicht nur für das Aufnahmeverfahren, sondern
auch im weiteren Vollzug, vgl. § 7 Abs. 3.
Mit dieser Erweiterung des § 7 soll die systemati-
sche Erfassung all der Fälle gewährleistet werden,
bei denen eine sozialtherapeutische Behandlung
angezeigt sein kann. Die Vorschrift trägt damit ins-
gesamt zu einer verbindlicheren Ausgestaltung der
Sozialtherapie bei.
Zu Nummer 2 — § 9 StVollzG —
§ 9 bleibt die zentrale Vorschrift der vorgeschlage-
nen Vollzugslösung.
Absatz 1 Satz 1 der Neufassung normiert aus-
drücklich das Freiwilligkeitsprinzip und trägt damit
rechtsstaatlichen Erfordernissen und den bisheri-
gen therapeutischen Erfahrungen Rechnung.
Auf formale, tatbezogene Auswahlkriterien wird
weiterhin verzichtet. Die Auswertung der bisheri-
gen Praxis zeigt, daß die sozialtherapeutischen An-
stalten kaum auf solche Kriterien zurückgegriffen
und sich insbesondere auch nicht an den Auswahl-
kriterien des § 65 StGB orientiert haben. Hieraus
ergibt sich, daß sie als Indikatoren wenig brauchbar
sind und lediglich die Gefahr einer therapeutisch
unerwünschten Stigmatisierung und Etikettisie-
rung mit sich bringen.
Der Entwurf bèläßt es bei der bisherigen Indika-
tionsklausel, die sich insgesamt bewährt hat. Die
Fassung des Entwurfs stellt auf die konkrete sozial-
therapeutische Anstalt ab, in die eine Verlegung in
Betracht kommt („dieser Anstalt” statt 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.221 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 10/309 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 10/309, 10. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 30.722–39.943 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.36) +D1D2D3 · Prüfwert d963f237e9ffc32c….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP