Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 10/309 · S. 10
Zu Artikel 1 — Änderung des Strafvollzugsgeset-
Zu Artikel 1 — Änderung des Strafvollzugsgeset- zes — Zu Nummer 1 — § 7 StVollzG — Die Aufnahme der neuen Nummer 2 („Die Verle- gung in eine sozialtherapeutische Anstalt") in den Katalog der Mindestangaben im Vollzugsplan nach § 7 Abs. 2 verpflichtet die Vollzugsbehörde — Ein- weisungs- oder Bestimmungsanstalt — zu der Prü- fung, ob der Gefangene in eine sozialtherapeutische Einrichtung zu verlegen ist. Diese Prüfungspflicht gilt nicht nur für das Aufnahmeverfahren, sondern auch im weiteren Vollzug, vgl. § 7 Abs. 3. Mit dieser Erweiterung des § 7 soll die systemati- sche Erfassung all der Fälle gewährleistet werden, bei denen eine sozialtherapeutische Behandlung angezeigt sein kann. Die Vorschrift trägt damit ins- gesamt zu einer verbindlicheren Ausgestaltung der Sozialtherapie bei. Zu Nummer 2 — § 9 StVollzG — § 9 bleibt die zentrale Vorschrift der vorgeschlage- nen Vollzugslösung. Absatz 1 Satz 1 der Neufassung normiert aus- drücklich das Freiwilligkeitsprinzip und trägt damit rechtsstaatlichen Erfordernissen und den bisheri- gen therapeutischen Erfahrungen Rechnung. Auf formale, tatbezogene Auswahlkriterien wird weiterhin verzichtet. Die Auswertung der bisheri- gen Praxis zeigt, daß die sozialtherapeutischen An- stalten kaum auf solche Kriterien zurückgegriffen und sich insbesondere auch nicht an den Auswahl- kriterien des § 65 StGB orientiert haben. Hieraus ergibt sich, daß sie als Indikatoren wenig brauchbar sind und lediglich die Gefahr einer therapeutisch unerwünschten Stigmatisierung und Etikettisie- rung mit sich bringen. Der Entwurf bèläßt es bei der bisherigen Indika- tionsklausel, die sich insgesamt bewährt hat. Die Fassung des Entwurfs stellt auf die konkrete sozial- therapeutische Anstalt ab, in die eine Verlegung in Betracht kommt („dieser Anstalt” statt
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.221 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 10/309 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 10/309, 10. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 30.722–39.943 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.36) +D1D2D3 · Prüfwert d963f237e9ffc32c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP