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Artikel 9 · BT-Drs. 16/10189 · S. 77
Zu Artikel 9 (Änderung des Außensteuergesetzes)
Zu Artikel 9 (Änderung des Außensteuergesetzes) Zu Nummer 1 (§ 2 Abs. 5 Satz 2 und 3) § 2 Abs. 5 AStG wird an die Änderungen des § 50 EStG an- gepasst. Drucksache 16/10189 – 78 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Zu Nummer 2 (§ 6 Abs. 5 Satz 1) Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung. Neben einer grammatikalischen Änderung wird das EWR-Abkom- men im Vollzitat genannt. Zu Nummer 3 (§ 11 Abs. 1) Entsprechend der Systematik der Vorschrift muss sie sich auch auf Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Gesellschaft im Sinne des § 16 des REIT-Gesetzes erstrecken. Zu Nummer 4 (§ 15 Abs. 6 – neu – und 7 – neu –) Allgemeines § 15 AStG greift auf das Einkommen ausländischer Stiftun- gen und vergleichbarer Rechtsträger zu, soweit Bezugs- oder Anfallsberechtigte der unbeschränkt steuerpflichtige Stifter oder seine unbeschränkt steuerpflichtigen Angehörigen oder deren Abkömmlinge sind. Das Einkommen der Stiftung wird ihnen entsprechend ihrem Anteil zugerechnet. Familienstiftungen oder vergleichbare Rechtsträger werden in einigen Staaten praktisch überhaupt nicht oder äußerst be- günstigt besteuert. Mit der Nicht- oder Niedrigbesteuerung geht oft die Ablehnung zwischenstaatlicher Amtshilfe für Besteuerungszwecke einher. Es ist deshalb aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gerechtfertigt, den inlän- dischen Stiftern oder Begünstigten ausländischer Familien- stiftungen das Einkommen der Stiftung zuzurechnen. Für in- ländische Stiftungen fehlt eine § 15 AStG entsprechende Regelung. Sie ist auch nicht erforderlich; denn für inländi- sche Stiftungen gelten, soweit sie nicht gemeinnützig sind, bei der Besteuerung keine Besonderheiten. Ihr Einkommen unterliegt der Körperschaftsteuer. Mit der Einfügung des neuen Absatzes 6 werden europa- rechtliche Bedenken b
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.240 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/10189, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 347.296–355.536 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert b7136b4e5cefa67a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP