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Artikel 9 · BT-Drs. 16/10189 · S. 77

Zu Artikel 9 (Änderung des Außensteuergesetzes)

Zu Artikel 9 (Änderung des Außensteuergesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 2 Abs. 5 Satz 2 und 3)
§ 2 Abs. 5 AStG wird an die Änderungen des § 50 EStG an-
gepasst.
Drucksache 16/10189 – 78 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Zu Nummer 2 (§ 6 Abs. 5 Satz 1)
Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung. Neben
einer grammatikalischen Änderung wird das EWR-Abkom-
men im Vollzitat genannt.
Zu Nummer 3 (§ 11 Abs. 1)
Entsprechend der Systematik der Vorschrift muss sie sich
auch auf Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an
einer Gesellschaft im Sinne des § 16 des REIT-Gesetzes
erstrecken.
Zu Nummer 4 (§ 15 Abs. 6 – neu – und 7 – neu –)
Allgemeines
§ 15 AStG greift auf das Einkommen ausländischer Stiftun-
gen und vergleichbarer Rechtsträger zu, soweit Bezugs- oder
Anfallsberechtigte der unbeschränkt steuerpflichtige Stifter
oder seine unbeschränkt steuerpflichtigen Angehörigen oder
deren Abkömmlinge sind. Das Einkommen der Stiftung wird
ihnen entsprechend ihrem Anteil zugerechnet.
Familienstiftungen oder vergleichbare Rechtsträger werden
in einigen Staaten praktisch überhaupt nicht oder äußerst be-
günstigt besteuert. Mit der Nicht- oder Niedrigbesteuerung
geht oft die Ablehnung zwischenstaatlicher Amtshilfe für
Besteuerungszwecke einher. Es ist deshalb aus Gründen der
Gleichmäßigkeit der Besteuerung gerechtfertigt, den inlän-
dischen Stiftern oder Begünstigten ausländischer Familien-
stiftungen das Einkommen der Stiftung zuzurechnen. Für in-
ländische Stiftungen fehlt eine § 15 AStG entsprechende
Regelung. Sie ist auch nicht erforderlich; denn für inländi-
sche Stiftungen gelten, soweit sie nicht gemeinnützig sind,
bei der Besteuerung keine Besonderheiten. Ihr Einkommen
unterliegt der Körperschaftsteuer.
Mit der Einfügung des neuen Absatzes 6 werden europa-
rechtliche Bedenken b

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.240 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/10189, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 347.296–355.536 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert b7136b4e5cefa67a….

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