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Artikel 5 · BT-Drs. 16/10189 · S. 73
Zu Artikel 5 (Änderung der Gewerbesteuer-
Zu Artikel 5 (Änderung der Gewerbesteuer- Durchführungsverordnung) Zu Nummer 1 (§ 2 Abs. 1 Satz 2) In § 4 Abs. 6 KStG werden unter Berücksichtigung der Änderung des § 4 Abs. 3 KStG die Grundsätze der Zu- sammenfassung von Betrieben gewerblicher Art bei der Körperschaftsteuer gesetzlich festgeschrieben (vgl. die Be- gründungen zu diesen Änderungen). Eine entsprechende Festschreibung für Zwecke der Gewer- besteuer enthält § 2 Abs. 1 GewStDV. Zu Nummer 2 (§ 36) Die Neuregelung der Zusammenfassung von Betrieben der öffentlichen Hand ist erstmals für den Erhebungszeitraum 2009 anzuwenden. Ist im Einzelfall in der Vergangenheit nach anderen Grundsätzen verfahren worden, sind diese übergangsweise noch bis zum Erhebungszeitraum 2011 an- zuwenden.
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Herkunft
BT-Drs. 16/10189, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 322.137–322.886 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert b7136b4e5cefa67a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP