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Artikel 3 · BT-Drs. 16/10189 · S. 68

Zu Artikel 3 (Änderung des Körperschaftsteuer-

Zu Artikel 3 (Änderung des Körperschaftsteuer-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht wird an die Änderung der Überschrift
des § 32 KStG angepasst.
Zu Nummer 2 (§ 4)
Zu Buchstabe a (Absatz 3)
Versorgungs- und Verkehrsbetriebe und Hafenbetriebe gel-
ten stets als Betriebe gewerblicher Art (§ 4 Abs. 3 KStG).
Die Aufzählung der in § 4 Abs. 3 KStG aufgeführten Betrie-
be wird um öffentliche Badebetriebe ergänzt. Damit können
auch diese in eine Zusammenfassung verschiedener Betriebe
gewerblicher Art nach den für die Versorgungs- und Ver-
kehrsbetriebe geltenden Grundsätzen einbezogen werden
(vgl. Begründung zu § 4 Abs. 6 KStG). Die Beschränkung
auf öffentliche Badebetriebe stellt sicher, dass Bäder, soweit
sie insbesondere auch für Schulschwimmen zur Verfügung
stehen und damit hoheitlichen Zwecken dienen (vgl. R 10
Abs. 5 der Körperschaftsteuer-Richtlinien), künftig nicht als
Betrieb gewerblicher Art anzusehen sind.
Zu Buchstabe b (Absatz 6 – neu –)
Eine juristische Person des öffentlichen Rechts unterliegt mit
jedem einzelnen ihrer Betriebe gewerblicher Art der unbe-
schränkten Körperschaftsteuerpflicht. Eine Zusammenfas-
sung einzelner Betriebe gewerblicher Art zu einem neuen ist
nur nach den von der Rechtsprechung des Bundesfinanz-
hofes entwickelten Grundsätzen zulässig (vgl. Hinweis 7 der
Hinweise zu den Körperschaftsteuer-Richtlinien): Neben der
Möglichkeit, gleichartige Betriebe und Verkehrs- und Ver-
sorgungsbetriebe im Sinne des § 4 Abs. 3 KStG zusammen-
zufassen, können bisher auch Betriebe, zwischen denen eine
wechselseitige enge technisch-wirtschaftliche Verflechtung
von einigem Gewicht besteht, zusammengefasst werden. Be-
triebe gewerblicher Art können nicht mit Hoheitsbetrieben
zusammengefasst werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit werd

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 25.342 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/10189, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 291.396–316.738 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert b7136b4e5cefa67a….

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