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Artikel 23 · BT-Drs. 16/10189 · S. 87

Zu Artikel 23 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 23 (Inkrafttreten)
Zu Absatz 1
Grundsätzlich treten die Änderungen durch das vorliegende
Änderungsgesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Drucksache 16/10189 – 88 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Zu Absatz 2
Die Übergangsregelung in § 52 Abs. 4a EStG betrifft in den
Jahren 2006 und 2007 ausgezahlte Abfindungen und muss
daher rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft treten.
Zu Absatz 3
Die Ergänzung des § 10b Abs. 1 EStG um den neuen Satz 2
hat nur deklaratorische Bedeutung. Materiellrechtlich ergibt
sich die Rechtsänderung bereits aus dem Gesetz zur weiteren
Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Ok-
tober 2007 (BGBl. I S. 2332), welches § 48 Abs. 4 Satz 2 der
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung nicht über-
nommen hat. § 10b Abs. 1 Satz 2 EStG ist daher auf alle
nach dem 31. Dezember 2006 geleisteten Mitgliedsbeiträge
anzuwenden (§ 52 Abs. 24d Satz 4 EStG).
Die Ergänzung des Verweises in § 17 Abs. 3a des Grunder-
werbsteuergesetzes von § 138 Abs. 2 und 3 auf § 138 Abs. 2
bis 4 des Bewertungsgesetzes tritt zeitgleich mit der am
1. Januar 2007 erfolgten Änderung des Bewertungsgesetzes
durch das Jahressteuergesetz 2007 in Kraft.
Zu Absatz 4
Die Änderung des § 52 Abs. 43a EStG durch das Jahressteu-
ergesetz 2008 ist am 29. Dezember 2007 in Kraft getreten.
Die Wiederherstellung des vollständigen Gesetzeswortlauts
des § 52 Abs. 43a EStG muss daher mit Wirkung von diesem
Tag an erfolgen.
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2008 vom 20. Dezem-
ber 2007 wurde § 34b Abs. 3 EStG mit Inkrafttreten am
29. Dezember 2007 neu gefasst. Die im vorliegenden Ände-
rungsgesetz vorgesehene Anpassung des Gesetzeszitats in
§ 5 Abs. 1 des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes tritt zur Ge-
währleistung des zutreffenden Gesetzesverweises daher
ebenfalls am 29. Dez

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.146 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/10189, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 404.975–411.121 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert b7136b4e5cefa67a….

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