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Artikel 23 · BT-Drs. 16/10189 · S. 87
Zu Artikel 23 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 23 (Inkrafttreten) Zu Absatz 1 Grundsätzlich treten die Änderungen durch das vorliegende Änderungsgesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft. Drucksache 16/10189 – 88 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Zu Absatz 2 Die Übergangsregelung in § 52 Abs. 4a EStG betrifft in den Jahren 2006 und 2007 ausgezahlte Abfindungen und muss daher rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft treten. Zu Absatz 3 Die Ergänzung des § 10b Abs. 1 EStG um den neuen Satz 2 hat nur deklaratorische Bedeutung. Materiellrechtlich ergibt sich die Rechtsänderung bereits aus dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Ok- tober 2007 (BGBl. I S. 2332), welches § 48 Abs. 4 Satz 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung nicht über- nommen hat. § 10b Abs. 1 Satz 2 EStG ist daher auf alle nach dem 31. Dezember 2006 geleisteten Mitgliedsbeiträge anzuwenden (§ 52 Abs. 24d Satz 4 EStG). Die Ergänzung des Verweises in § 17 Abs. 3a des Grunder- werbsteuergesetzes von § 138 Abs. 2 und 3 auf § 138 Abs. 2 bis 4 des Bewertungsgesetzes tritt zeitgleich mit der am 1. Januar 2007 erfolgten Änderung des Bewertungsgesetzes durch das Jahressteuergesetz 2007 in Kraft. Zu Absatz 4 Die Änderung des § 52 Abs. 43a EStG durch das Jahressteu- ergesetz 2008 ist am 29. Dezember 2007 in Kraft getreten. Die Wiederherstellung des vollständigen Gesetzeswortlauts des § 52 Abs. 43a EStG muss daher mit Wirkung von diesem Tag an erfolgen. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2008 vom 20. Dezem- ber 2007 wurde § 34b Abs. 3 EStG mit Inkrafttreten am 29. Dezember 2007 neu gefasst. Die im vorliegenden Ände- rungsgesetz vorgesehene Anpassung des Gesetzeszitats in § 5 Abs. 1 des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes tritt zur Ge- währleistung des zutreffenden Gesetzesverweises daher ebenfalls am 29. Dez
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.146 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/10189, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 404.975–411.121 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert b7136b4e5cefa67a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP