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Artikel 22 · BT-Drs. 16/10189 · S. 87

Zu Artikel 22 (Änderung des Eigenheimzulagen-

Zu Artikel 22 (Änderung des Eigenheimzulagen-
gesetzes – § 19 Abs. 10 – neu–)
Das Problem, dass sich die Absenkung der Altersgrenze für
Kindergeld/Kinderfreibetrag auf die Gewährung der Kinder-
zulage im Rahmen der Eigenheimzulagenförderung aus-
wirkt, ist durch das Steueränderungsgesetz 2007 vom
19. Juli 2006 entstanden, mit dem ab 2007 die Altersgrenze
für die Gewährung von Kindergeld oder kindbedingten
Steuerfreibeträgen vom 27. Lebensjahr des Kindes auf das
25. Lebensjahr abgesenkt worden ist. Dies schlägt wegen § 9
Abs. 5 Satz 1 EigZulG auf die Gewährung der Kinderzulage
im Rahmen der Eigenheimzulagenförderung durch.
Nach der geltenden Regelung des § 9 Abs. 5 Satz 1 EigZulG
wird eine Zulage nur für Kinder gewährt, für die der
Anspruchsberechtigte im jeweiligen Kalenderjahr einen
Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld erhält.
Konnten Eltern für ihre Kinder, die sich z. B. noch in der
Ausbildung befinden oder studieren, bisher bis zum voll-
endeten 27. Lebensjahr des Kindes eine Kinderzulage erhal-
ten, verkürzt sich dieser Zeitraum nunmehr auf das voll-
endete 25. Lebensjahr des Kindes. Denn durch das
Steueränderungsgesetz 2007 vom 19. Juli 2006 wurde ab
2007 die Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld
oder kindbedingten Steuerfreibeträgen vom 27. Lebensjahr
des Kindes auf das 25. Lebensjahr abgesenkt.
Es hat sich gezeigt, dass die Kürzung der Kinderzulage zu
sachwidrigen Ergebnissen führt, weil die Investitionsent-
scheidung und damit das Vertrauen des Anspruchsberechtig-
ten in die bestehende Rechtslage in jedem Fall vor der Ver-
kündung des Steueränderungsgesetzes 2007 begründet
worden ist. Denn nur derjenige, der vor dem 1. Januar 2006
seine Investitionsentscheidung bereits getroffen hatte – dies
dokumentiert sich in der Stellung des Bauantrags o

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.715 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/10189, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 402.260–404.975 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert b7136b4e5cefa67a….

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