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Artikel 22 · BT-Drs. 16/10189 · S. 87
Zu Artikel 22 (Änderung des Eigenheimzulagen-
Zu Artikel 22 (Änderung des Eigenheimzulagen- gesetzes – § 19 Abs. 10 – neu–) Das Problem, dass sich die Absenkung der Altersgrenze für Kindergeld/Kinderfreibetrag auf die Gewährung der Kinder- zulage im Rahmen der Eigenheimzulagenförderung aus- wirkt, ist durch das Steueränderungsgesetz 2007 vom 19. Juli 2006 entstanden, mit dem ab 2007 die Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld oder kindbedingten Steuerfreibeträgen vom 27. Lebensjahr des Kindes auf das 25. Lebensjahr abgesenkt worden ist. Dies schlägt wegen § 9 Abs. 5 Satz 1 EigZulG auf die Gewährung der Kinderzulage im Rahmen der Eigenheimzulagenförderung durch. Nach der geltenden Regelung des § 9 Abs. 5 Satz 1 EigZulG wird eine Zulage nur für Kinder gewährt, für die der Anspruchsberechtigte im jeweiligen Kalenderjahr einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld erhält. Konnten Eltern für ihre Kinder, die sich z. B. noch in der Ausbildung befinden oder studieren, bisher bis zum voll- endeten 27. Lebensjahr des Kindes eine Kinderzulage erhal- ten, verkürzt sich dieser Zeitraum nunmehr auf das voll- endete 25. Lebensjahr des Kindes. Denn durch das Steueränderungsgesetz 2007 vom 19. Juli 2006 wurde ab 2007 die Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld oder kindbedingten Steuerfreibeträgen vom 27. Lebensjahr des Kindes auf das 25. Lebensjahr abgesenkt. Es hat sich gezeigt, dass die Kürzung der Kinderzulage zu sachwidrigen Ergebnissen führt, weil die Investitionsent- scheidung und damit das Vertrauen des Anspruchsberechtig- ten in die bestehende Rechtslage in jedem Fall vor der Ver- kündung des Steueränderungsgesetzes 2007 begründet worden ist. Denn nur derjenige, der vor dem 1. Januar 2006 seine Investitionsentscheidung bereits getroffen hatte – dies dokumentiert sich in der Stellung des Bauantrags o
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.715 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/10189, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 402.260–404.975 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert b7136b4e5cefa67a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP