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Artikel 2 · BT-Drs. 16/10189 · S. 67

Zu Artikel 2 (Änderung der Einkommensteuer-

Zu Artikel 2 (Änderung der Einkommensteuer-
Durchführungsverordnung)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht wird redaktionell an die Änderungen
der §§ 73d und 73e EStDV angepasst.
Zu Nummer 2 (§ 73a)
§ 73a wird an die Änderung des § 50a Abs. 1 EStG ange-
passt. In den Absätzen 2 und 3 werden zudem die Gesetzes-
zitate auf den aktuellen Stand gebracht.
Zu Nummer 3 (§ 73c)
Die Vorschrift wird redaktionell an die Änderungen des
§ 50a EStG angepasst.
Zu Nummer 4 (§ 73d)
Zu Buchstabe a (Überschrift)
In die Überschrift zu § 73d EStDV werden die dort geregel-
ten Aufbewahrungspflichten aufgenommen.
Drucksache 16/10189 – 68 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Zu Buchstabe b (Absatz 1)
Die Aufzeichnungspflichten des Vergütungsschuldners wer-
den an die Änderungen beim Steuerabzug des § 50a EStG
angepasst. Die gesonderte Aufzählung der Aufsichtsratsver-
gütungen entfällt wegen der Änderung des § 50a Abs. 1
EStG. Auf Grund der in § 50a Abs. 3 EStG vorgesehenen
Möglichkeit zum Abzug von Betriebsausgaben oder Wer-
bungskosten beim Steuerabzug wird der Schuldner der Ver-
gütung verpflichtet, über die abgezogenen Betriebsausgaben
oder Werbungskosten Aufzeichnungen zu führen. Außerdem
hat er in einer für das Finanzamt nachprüfbaren Form die
nach § 50a Abs. 3 EStG abgezogenen Betriebsausgaben und
Werbungskosten und die Staatsangehörigkeit des beschränkt
Steuerpflichtigen zu dokumentieren.
Zu Nummer 5 (§ 73e)
Die Änderung des § 73e EStDV trägt der Neufassung des
§ 50a EStG Rechnung. In den Satz 2 wird zusätzlich die Ver-
pflichtung des Vergütungsschuldners aufgenommen, Höhe
und Art der von ihm nach § 50a Abs. 3 EStG abgezogenen
Betriebsausgaben oder Werbungskosten dem Finanzamt mit-
zuteilen. Die Änderung des Satzes 3 stellt zudem klar, dass
auch in Fällen, in denen auf

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.066 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/10189, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 288.330–291.396 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert b7136b4e5cefa67a….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP