Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 16/10189 · S. 67
Zu Artikel 2 (Änderung der Einkommensteuer-
Zu Artikel 2 (Änderung der Einkommensteuer- Durchführungsverordnung) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht wird redaktionell an die Änderungen der §§ 73d und 73e EStDV angepasst. Zu Nummer 2 (§ 73a) § 73a wird an die Änderung des § 50a Abs. 1 EStG ange- passt. In den Absätzen 2 und 3 werden zudem die Gesetzes- zitate auf den aktuellen Stand gebracht. Zu Nummer 3 (§ 73c) Die Vorschrift wird redaktionell an die Änderungen des § 50a EStG angepasst. Zu Nummer 4 (§ 73d) Zu Buchstabe a (Überschrift) In die Überschrift zu § 73d EStDV werden die dort geregel- ten Aufbewahrungspflichten aufgenommen. Drucksache 16/10189 – 68 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Zu Buchstabe b (Absatz 1) Die Aufzeichnungspflichten des Vergütungsschuldners wer- den an die Änderungen beim Steuerabzug des § 50a EStG angepasst. Die gesonderte Aufzählung der Aufsichtsratsver- gütungen entfällt wegen der Änderung des § 50a Abs. 1 EStG. Auf Grund der in § 50a Abs. 3 EStG vorgesehenen Möglichkeit zum Abzug von Betriebsausgaben oder Wer- bungskosten beim Steuerabzug wird der Schuldner der Ver- gütung verpflichtet, über die abgezogenen Betriebsausgaben oder Werbungskosten Aufzeichnungen zu führen. Außerdem hat er in einer für das Finanzamt nachprüfbaren Form die nach § 50a Abs. 3 EStG abgezogenen Betriebsausgaben und Werbungskosten und die Staatsangehörigkeit des beschränkt Steuerpflichtigen zu dokumentieren. Zu Nummer 5 (§ 73e) Die Änderung des § 73e EStDV trägt der Neufassung des § 50a EStG Rechnung. In den Satz 2 wird zusätzlich die Ver- pflichtung des Vergütungsschuldners aufgenommen, Höhe und Art der von ihm nach § 50a Abs. 3 EStG abgezogenen Betriebsausgaben oder Werbungskosten dem Finanzamt mit- zuteilen. Die Änderung des Satzes 3 stellt zudem klar, dass auch in Fällen, in denen auf
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.066 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/10189, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 288.330–291.396 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert b7136b4e5cefa67a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP