Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 16 · BT-Drs. 16/10189 · S. 86
Zu Artikel 16 (Änderung des Gesetzes über steuerli-
Zu Artikel 16 (Änderung des Gesetzes über steuerli- che Maßnahmen bei Auslandsinvesti- tionen der deutschen Wirtschaft – § 8 Abs. 5 Satz 2) Bis zum Veranlagungszeitraum 1989 konnten Verluste aus ausländischen gewerblichen Betriebsstätten nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 AuslInvG im Inland geltend gemacht werden. Zum Ausgleich sind diese Verluste nach § 2 Abs. 1 Satz 3 AuslInvG in den Folgejahren dem Gesamtbetrag der Ein- künfte wieder hinzuzurechnen, soweit aus Betriebsstätten, die in diesem ausländischen Staat belegen sind, insgesamt positive Beträge erzielt werden. Diese Hinzurechnungsvor- schrift ist nach § 8 Abs. 5 Satz 2 AuslInvG bis einschließlich 2008 anzuwenden. § 2 Abs. 2 Satz 1 AuslInvG sieht darüber hinaus die Hinzu- rechnung der nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 AuslInvG abge- zogenen Verluste auch in den Fällen der Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft vor. Diese Hinzurechnungsvor- schrift ist ebenfalls bis zum Jahr 2008 befristet. Die Befristung hat zur Folge, dass bereits geltend gemachte Verluste, die bis zum Ende des Jahres 2008 im Rahmen der Hinzurechnung nicht ausgeglichen werden können, in späte- ren Kalenderjahren nicht mehr hinzugerechnet werden kön- nen. Der Gesetzgeber ging damals davon aus, dass die gebo- tene Korrektur durch Hinzurechnungen in den folgenden zehn Jahren vollständig abgewickelt werden würde. Auf Grund des noch vorhandenen erheblichen Hinzurech- nungsvolumens ist eine unbefristete Verlängerung der Hin- zurechnungsmöglichkeiten nach § 2 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 AuslInvG erforderlich. Ein Auslaufen der Hinzurech- nungsmöglichkeiten hätte auch eine endgültige Verlustbe- rücksichtigung zur Folge, die mit der Systematik der DBA-rechtlichen (DBA: Doppelbesteuerungsabkommen) Freistellungsmethode nicht zu vereinbaren wäre.
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Herkunft
BT-Drs. 16/10189, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 396.830–398.607 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert b7136b4e5cefa67a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP