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Artikel 15 · BT-Drs. 16/10189 · S. 86

Zu Artikel 15 (Änderung des Zerlegungsgesetzes)

Zu Artikel 15 (Änderung des Zerlegungsgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 7 Abs. 4)
In § 7 ZerlG ist die Zerlegung der Lohnsteuer geregelt. Nach
bisheriger Rechtslage verblieb die pauschale Lohnsteuer des
Feststellungszeitraums der Höhe nach im Einnahmeland. Da
seit dem Kalenderjahr 2007 durch einen gesonderten Aus-
weis in der Lohnsteueranmeldung Erkenntnisse über die
Höhe der pauschalen Lohnsteuer vorliegen, erteilte die Fi-
nanzministerkonferenz (FMK) in ihrem Beschluss vom
30. November 2006 zu TOP 1 (hier Beschluss Nr. 3) den
Auftrag, zu prüfen, wie die pauschale Lohnsteuer am zutref-
fendsten in das bisherige Lohnsteuerzerlegungsverfahren
einbezogen werden könne, und eine entsprechende Geset-
zesänderung vorzubereiten.
Die im Auftrag der FMK durchgeführte Prüfung hat gezeigt,
dass die Einbeziehung der pauschalen Lohnsteuer in das bis-
herige Lohnsteuerzerlegungsverfahren systematisch geboten
ist. Da bei der pauschalen Lohnsteuer – entsprechend ihrem
Charakter als typisierende und vereinfachende Form der Be-
steuerung – der Wohnsitz des einzelnen Steuerpflichtigen,
für den die pauschale Lohnsteuer abgeführt wird, nicht
bekannt ist, werden für die Einbeziehung der pauschalen
Lohnsteuer in die auf dem Wohnsitzprinzip beruhende Lohn-
steuerzerlegung die Annahmen zugrunde gelegt, dass die
Wohnsitzverteilung und der Anteil der zerlegungsrelevanten
Fälle bei der pauschalen Lohnsteuer den Verhältnissen bei
der individuellen Lohnsteuer entsprechen. Diese Annahmen
hält der Gesetzgeber für sachgerecht, da pauschale Besteue-
rungstatbestände überwiegend im Rahmen bestehender Be-
schäftigungsverhältnisse und somit im Zusammenhang mit
einer individuellen Lohnbesteuerung auftreten. Daher ist es
gerechtfertigt, die pauschale Lohnsteuer entsprechend der
individuellen Lohnsteuer zu zerlegen. D

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.752 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/10189, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 394.078–396.830 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert b7136b4e5cefa67a….

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