Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 15 · BT-Drs. 16/10189 · S. 86
Zu Artikel 15 (Änderung des Zerlegungsgesetzes)
Zu Artikel 15 (Änderung des Zerlegungsgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 7 Abs. 4) In § 7 ZerlG ist die Zerlegung der Lohnsteuer geregelt. Nach bisheriger Rechtslage verblieb die pauschale Lohnsteuer des Feststellungszeitraums der Höhe nach im Einnahmeland. Da seit dem Kalenderjahr 2007 durch einen gesonderten Aus- weis in der Lohnsteueranmeldung Erkenntnisse über die Höhe der pauschalen Lohnsteuer vorliegen, erteilte die Fi- nanzministerkonferenz (FMK) in ihrem Beschluss vom 30. November 2006 zu TOP 1 (hier Beschluss Nr. 3) den Auftrag, zu prüfen, wie die pauschale Lohnsteuer am zutref- fendsten in das bisherige Lohnsteuerzerlegungsverfahren einbezogen werden könne, und eine entsprechende Geset- zesänderung vorzubereiten. Die im Auftrag der FMK durchgeführte Prüfung hat gezeigt, dass die Einbeziehung der pauschalen Lohnsteuer in das bis- herige Lohnsteuerzerlegungsverfahren systematisch geboten ist. Da bei der pauschalen Lohnsteuer – entsprechend ihrem Charakter als typisierende und vereinfachende Form der Be- steuerung – der Wohnsitz des einzelnen Steuerpflichtigen, für den die pauschale Lohnsteuer abgeführt wird, nicht bekannt ist, werden für die Einbeziehung der pauschalen Lohnsteuer in die auf dem Wohnsitzprinzip beruhende Lohn- steuerzerlegung die Annahmen zugrunde gelegt, dass die Wohnsitzverteilung und der Anteil der zerlegungsrelevanten Fälle bei der pauschalen Lohnsteuer den Verhältnissen bei der individuellen Lohnsteuer entsprechen. Diese Annahmen hält der Gesetzgeber für sachgerecht, da pauschale Besteue- rungstatbestände überwiegend im Rahmen bestehender Be- schäftigungsverhältnisse und somit im Zusammenhang mit einer individuellen Lohnbesteuerung auftreten. Daher ist es gerechtfertigt, die pauschale Lohnsteuer entsprechend der individuellen Lohnsteuer zu zerlegen. D
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.752 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 16/10189 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 16/10189, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 394.078–396.830 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert b7136b4e5cefa67a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP