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Artikel 8 · BT-Drs. 16/10188 · S. 29

Zu Artikel 8 (Änderung des Umsatzsteuer-

Zu Artikel 8 (Änderung des Umsatzsteuer-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 14)
Zu Buchstabe a (Absatz 2 Satz 1 Nr. 2)
Die Änderung dient dem Abbau steuerlicher Informations-
pflichten und leistet einen deutlichen Beitrag zur Reduzie-
rung der aus den steuerlichen Informationspflichten resultie-
renden Kosten für die betroffenen Unternehmer.
Die Änderung setzt Artikel 221 Abs. 2 MwStSystRL um.
Danach können die Mitgliedstaaten Steuerpflichtige von der
Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen bei Ausfüh-
rung steuerfreier Leistungen befreien. Eine Verpflichtung
zur Rechnungserteilung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG
besteht nach der Änderung nur noch bei Ausführung einer
steuerpflichtigen Lieferung oder sonstigen Leistung an einen
anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine
juristische Person, die nicht Unternehmer ist, und in den in
§ 14a UStG genannten Fällen.
Zu Buchstabe b (Absatz 3 Nr. 2)
Die Änderung dient dem Abbau steuerlicher Informations-
pflichten und leistet einen deutlichen Beitrag zur Reduzie-
rung der aus den steuerlichen Informationspflichten resultie-
renden Kosten für die betroffenen Unternehmer.
Durch die Änderung wird auf die bisher obligatorische Über-
mittlung einer zusammenfassenden Rechnung (Sammel-
rechnung) bei Übermittlung der Rechnungen über elektroni-
schen Datenaustausch (EDI) nach Artikel 2 der Empfehlung
94/820/EG der Kommission vom 19. Oktober 1994 über die
rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustauschs
(ABl. EG Nr. L 338 S. 98) und damit auf die bisher durch
Deutschland ausgeübte Option nach Artikel 233 Abs. 3
MwStSystRL verzichtet.
Zu Nummer 2 (§ 18)
Zu Buchstabe a (Absatz 2)
Zu Doppelbuchstabe aa (Satz 2)
Bei der Neukonzeption des Umsatzsteuer-Voranmeldungs-
verfahrens mit Wirkung vom 1. Januar 1996 durch das
Jahressteu

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.461 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/10188, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 93.648–98.109 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert ccee0a4e99af3970….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP