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Artikel 8 · BT-Drs. 16/10188 · S. 29
Zu Artikel 8 (Änderung des Umsatzsteuer-
Zu Artikel 8 (Änderung des Umsatzsteuer- gesetzes) Zu Nummer 1 (§ 14) Zu Buchstabe a (Absatz 2 Satz 1 Nr. 2) Die Änderung dient dem Abbau steuerlicher Informations- pflichten und leistet einen deutlichen Beitrag zur Reduzie- rung der aus den steuerlichen Informationspflichten resultie- renden Kosten für die betroffenen Unternehmer. Die Änderung setzt Artikel 221 Abs. 2 MwStSystRL um. Danach können die Mitgliedstaaten Steuerpflichtige von der Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen bei Ausfüh- rung steuerfreier Leistungen befreien. Eine Verpflichtung zur Rechnungserteilung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG besteht nach der Änderung nur noch bei Ausführung einer steuerpflichtigen Lieferung oder sonstigen Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist, und in den in § 14a UStG genannten Fällen. Zu Buchstabe b (Absatz 3 Nr. 2) Die Änderung dient dem Abbau steuerlicher Informations- pflichten und leistet einen deutlichen Beitrag zur Reduzie- rung der aus den steuerlichen Informationspflichten resultie- renden Kosten für die betroffenen Unternehmer. Durch die Änderung wird auf die bisher obligatorische Über- mittlung einer zusammenfassenden Rechnung (Sammel- rechnung) bei Übermittlung der Rechnungen über elektroni- schen Datenaustausch (EDI) nach Artikel 2 der Empfehlung 94/820/EG der Kommission vom 19. Oktober 1994 über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustauschs (ABl. EG Nr. L 338 S. 98) und damit auf die bisher durch Deutschland ausgeübte Option nach Artikel 233 Abs. 3 MwStSystRL verzichtet. Zu Nummer 2 (§ 18) Zu Buchstabe a (Absatz 2) Zu Doppelbuchstabe aa (Satz 2) Bei der Neukonzeption des Umsatzsteuer-Voranmeldungs- verfahrens mit Wirkung vom 1. Januar 1996 durch das Jahressteu
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.461 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/10188, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 93.648–98.109 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert ccee0a4e99af3970….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP