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Artikel 7 · BT-Drs. 16/10188 · S. 28

Zu Artikel 7 (Änderung des Gewerbesteuer-

Zu Artikel 7 (Änderung des Gewerbesteuer-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 14a)
Internet und elektronische Datenverarbeitung bieten neue
Möglichkeiten, die Verwaltung bürgerfreundlicher zu
machen und Bürokratielasten zu vermeiden. Die Verpflich-
tung zur elektronischen Übermittlung der Erklärung zur
Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags sowie der Zer-
legungserklärung ist eine Maßnahme, die einen wichtigen
Baustein des Gesamtkonzepts zur Modernisierung des
Besteuerungsverfahrens darstellt. Danach sollen durch
IT-gestützte Verfahren (eGovernment) gleichzeitig unnötige
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 29 – Drucksache 16/10188
Bürokratiekosten für Unternehmen abgebaut und die Ver-
waltung moderner, leistungsfähiger und effizienter werden.
Nach geltendem Recht sind die Erklärung zur Festsetzung
des Gewerbesteuermessbetrags sowie die Zerlegungserklä-
rung nach amtlichen Vordrucken abzugeben. Die Erklärun-
gen sind vom Steuerschuldner oder seinem gesetzlichen Ver-
treter eigenhändig zu unterschreiben. Das Betriebsfinanzamt
setzt den Gewerbesteuermessbetrag und in Zerlegungsfällen
die Zerlegungsanteile fest. Auf Grundlage der Festsetzungen
durch das Betriebsfinanzamt setzen die Betriebsstätten-
gemeinden die Gewerbesteuer fest.
Mit der gesetzlichen Änderung wird eine Verpflichtung zur
elektronischen Übermittlung der Erklärung zur Festsetzung
des Gewerbesteuermessbetrags sowie der Zerlegungserklä-
rung eingeführt.
Zur Vermeidung unbilliger Härten kann die Finanzbehörde
zulassen, dass die Erklärung zur Festsetzung des Gewerbe-
steuermessbetrags sowie der Zerlegungserklärung nach amt-
lich vorgeschriebenem Vordruck in Papierform abgegeben
werden können. Eine unbillige Härte kann insbesondere
dann vorliegen, wenn dem Steuerpflichtigen nicht zumutbar
ist, die technischen Vorauss

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.339 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/10188, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 91.309–93.648 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert ccee0a4e99af3970….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP