Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 18 · BT-Drs. 16/10144 · S. 113
Zu Artikel 18 (Änderung des Hüttenknappschaft-
Zu Artikel 18 (Änderung des Hüttenknappschaft- lichen Zusatzversicherungs-Gesetzes) Mit dem neuen Absatz 4 wird dem neuen Versorgungsaus- gleichsrecht Rechnung getragen und eine interne Teilung des auszugleichenden Anrechts ermöglicht. Zusatzrenten in der umlagefinanzierten Hüttenknappschaftlichen Zusatz- versicherung werden nur gezahlt, wenn eine besondere Wartezeit erfüllt ist. Da die nach der Scheidung ausgleichs- berechtigte Person regelmäßig keine eigene Wartezeit in der umlagefinanzierten Hüttenknappschaftlichen Zusatzversi- cherung erfüllt hat, wäre ohne diese Regelung die interne Teilung praktisch ausgeschlossen.
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Herkunft
BT-Drs. 16/10144, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 642.255–642.884 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.60) +D1D2D3 · Prüfwert 7afc82c2d3f75771….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP