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Artikel 13 · BT-Drs. 16/10144 · S. 111

Zu Artikel 13 (Änderung des Gesetzes über

Zu Artikel 13 (Änderung des Gesetzes über
Gerichtskosten in Familiensachen)
Vorbemerkung: Die folgenden Erläuterungen gehen davon
aus, dass bei Inkrafttreten dieses Gesetzes der Gesetzentwurf
der Bundesregierung zur Reform des Verfahrens in Fami-
liensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Ge-
richtsbarkeit (Bundestagsdrucksache 16/6308 vom 7. Sep-
tember 2007) geltendes Recht ist.
Die in Versorgungsausgleichssachen sowohl für die Gebüh-
ren des Gerichts als auch für die Gebühren der im Verfahren
tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte maßgebliche
Wertvorschrift (§ 50 FamGKG) wird insgesamt neu gefasst.
Die bislang vorgesehenen Festwerte tragen dem konkreten
Aufwand der Gerichte und den Leistungen der Anwältinnen
und Anwälte im Versorgungsausgleich nicht immer hinrei-
chend Rechnung. Zudem spielen häufiger als früher neben
Anrechten aus den Regelsicherungsystemen auch betrieb-
liche und private Versorgungen eine Rolle, künftig insbeson-
dere auch „Riester-Verträge“. Die Anzahl der auszugleichen-
den Anrechte steigt also. Durch das neue Teilungsprinzip
– Grundsatz der Teilung jedes Anrechts – tritt zusätzlich die
Bedeutung des einzelnen Anrechts in den Vordergrund.
Im Allgemeinen sind die erworbenen Anrechte abhängig
von den Beiträgen der Eheleute zu den Versorgungssystemen
und damit mittelbar von ihrem Erwerbseinkommen be-
stimmt. Es ist deshalb sachlich gerechtfertigt, den Verfah-
renswert in Versorgungsausgleichssachen künftig ähnlich
wie in Ehesachen (§ 43 FamGKG) an den Einkünften der
Ehegatten zu orientieren.
Absatz 1 Satz 1 regelt, dass dem Verfahrenswert für jedes
auszugleichende Anrecht ein Betrag von 10 Prozent des in
drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten zu-
grunde zu legen ist. Im Allgemeinen sind mit einer Erwerbs-
tätigkeit und

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.657 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/10144, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 628.470–634.127 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.60) +D1D2D3 · Prüfwert 7afc82c2d3f75771….

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