Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 13 · BT-Drs. 16/10144 · S. 111
Zu Artikel 13 (Änderung des Gesetzes über
Zu Artikel 13 (Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen) Vorbemerkung: Die folgenden Erläuterungen gehen davon aus, dass bei Inkrafttreten dieses Gesetzes der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Verfahrens in Fami- liensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Ge- richtsbarkeit (Bundestagsdrucksache 16/6308 vom 7. Sep- tember 2007) geltendes Recht ist. Die in Versorgungsausgleichssachen sowohl für die Gebüh- ren des Gerichts als auch für die Gebühren der im Verfahren tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte maßgebliche Wertvorschrift (§ 50 FamGKG) wird insgesamt neu gefasst. Die bislang vorgesehenen Festwerte tragen dem konkreten Aufwand der Gerichte und den Leistungen der Anwältinnen und Anwälte im Versorgungsausgleich nicht immer hinrei- chend Rechnung. Zudem spielen häufiger als früher neben Anrechten aus den Regelsicherungsystemen auch betrieb- liche und private Versorgungen eine Rolle, künftig insbeson- dere auch „Riester-Verträge“. Die Anzahl der auszugleichen- den Anrechte steigt also. Durch das neue Teilungsprinzip – Grundsatz der Teilung jedes Anrechts – tritt zusätzlich die Bedeutung des einzelnen Anrechts in den Vordergrund. Im Allgemeinen sind die erworbenen Anrechte abhängig von den Beiträgen der Eheleute zu den Versorgungssystemen und damit mittelbar von ihrem Erwerbseinkommen be- stimmt. Es ist deshalb sachlich gerechtfertigt, den Verfah- renswert in Versorgungsausgleichssachen künftig ähnlich wie in Ehesachen (§ 43 FamGKG) an den Einkünften der Ehegatten zu orientieren. Absatz 1 Satz 1 regelt, dass dem Verfahrenswert für jedes auszugleichende Anrecht ein Betrag von 10 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten zu- grunde zu legen ist. Im Allgemeinen sind mit einer Erwerbs- tätigkeit und
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.657 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/10144, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 628.470–634.127 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.60) +D1D2D3 · Prüfwert 7afc82c2d3f75771….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP