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Artikel 3 · BT-Drs. 16/10069 · S. 47

Zu Artikel 3 (Änderung kostenrechtlicher

Zu Artikel 3 (Änderung kostenrechtlicher
Vorschriften)
Artikel 3 enthält die kostenrechtlichen Begleitvorschriften
zu den vorgeschlagenen verfahrensrechtlichen Änderungen.
Zu Absatz 1 (Änderung des Gerichtskostengesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 12 Abs. 5 Satz 2 – neu – GKG-E)
§ 12 Abs. 5 Satz 2 – neu – GKG-E schließt eine Vorschuss-
pflicht für das elektronische Vollstreckungsverfahren aus.
Der sog. Kostenvorschussschuldner (der Gläubiger) wird
damit behandelt wie der Antragsteller eines maschinellen
Mahnbescheids, gegen den die Verfahrensgebühr ebenfalls
nur zum Soll gestellt wird. Im maschinellen Mahnverfahren
wird dem Antragsteller allerdings erst dann ein vollstreck-
barer Titel ausgestellt, wenn er die Gerichtsgebühren gezahlt
hat. Diese Zweiteilung scheidet bei Verfahren nach § 829a
ZPO-E aus, weil das Gericht nur eine einzige Entscheidung
trifft.
Das Absehen von der Vorschusszahlung erscheint im Falle
des elektronischen Vollstreckungsauftrages gerechtfertigt.
Ziel des elektronischen Vollstreckungsauftrages ist die Ver-
fahrensvereinfachung und -beschleunigung zu Gunsten des
Vollstreckungsgläubigers. Das Erfordernis einer Vorschuss-
zahlung würde die Erreichung dieses Zieles in Frage stellen.
Es wäre zu befürchten, dass von dem vereinfachten Verfah-
ren kaum Gebrauch gemacht wird. Zudem dürfte das Risiko
eines Gebührenverlustes deutlich geringer sein als im ma-
schinellen Mahnverfahren. Die Verfahren auf Erlass eines
Drucksache 16/10069 – 48 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sind mit einer
Festgebühr in Höhe von 15 Euro belegt. In Mahnverfahren
werden Wertgebühren erhoben, die wesentlich höhere Ge-
bührenbeträge auslösen können.
Zu Nummer 2 (Anlage 1 GKG-E)
Zu Buchstabe a (Nummer 2113 KV GKG-E)
Für das bisher gebührenfreie Ver

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.679 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/10069, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 245.336–262.015 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.61) +D1D2D3 · Prüfwert c0e36f09f94e017d….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP