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Artikel 3 · BT-Drs. 16/10069 · S. 47
Zu Artikel 3 (Änderung kostenrechtlicher
Zu Artikel 3 (Änderung kostenrechtlicher Vorschriften) Artikel 3 enthält die kostenrechtlichen Begleitvorschriften zu den vorgeschlagenen verfahrensrechtlichen Änderungen. Zu Absatz 1 (Änderung des Gerichtskostengesetzes) Zu Nummer 1 (§ 12 Abs. 5 Satz 2 – neu – GKG-E) § 12 Abs. 5 Satz 2 – neu – GKG-E schließt eine Vorschuss- pflicht für das elektronische Vollstreckungsverfahren aus. Der sog. Kostenvorschussschuldner (der Gläubiger) wird damit behandelt wie der Antragsteller eines maschinellen Mahnbescheids, gegen den die Verfahrensgebühr ebenfalls nur zum Soll gestellt wird. Im maschinellen Mahnverfahren wird dem Antragsteller allerdings erst dann ein vollstreck- barer Titel ausgestellt, wenn er die Gerichtsgebühren gezahlt hat. Diese Zweiteilung scheidet bei Verfahren nach § 829a ZPO-E aus, weil das Gericht nur eine einzige Entscheidung trifft. Das Absehen von der Vorschusszahlung erscheint im Falle des elektronischen Vollstreckungsauftrages gerechtfertigt. Ziel des elektronischen Vollstreckungsauftrages ist die Ver- fahrensvereinfachung und -beschleunigung zu Gunsten des Vollstreckungsgläubigers. Das Erfordernis einer Vorschuss- zahlung würde die Erreichung dieses Zieles in Frage stellen. Es wäre zu befürchten, dass von dem vereinfachten Verfah- ren kaum Gebrauch gemacht wird. Zudem dürfte das Risiko eines Gebührenverlustes deutlich geringer sein als im ma- schinellen Mahnverfahren. Die Verfahren auf Erlass eines Drucksache 16/10069 – 48 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sind mit einer Festgebühr in Höhe von 15 Euro belegt. In Mahnverfahren werden Wertgebühren erhoben, die wesentlich höhere Ge- bührenbeträge auslösen können. Zu Nummer 2 (Anlage 1 GKG-E) Zu Buchstabe a (Nummer 2113 KV GKG-E) Für das bisher gebührenfreie Ver
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.679 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/10069, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 245.336–262.015 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.61) +D1D2D3 · Prüfwert c0e36f09f94e017d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP