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Artikel 9 · BT-Drs. 16/10067 · S. 108
Zu Artikel 9 (Änderung des SCEAG)
Zu Artikel 9 (Änderung des SCEAG) Ebenso wie die SE kann die Europäische Genossenschaft in zwei Organisationsformen auftreten, nämlich entweder dua- listisch oder monistisch organisiert. Soweit die Europäische Genossenschaft dualistisch organisiert ist, finden grundsätz- lich die genossenschaftsrechtlichen Vorschriften Anwen- dung, so auch die im Zuge der Umsetzung des Artikels 41 der Abschlussprüferrichtlinie in das Genossenschaftsgesetz integrierten § 36 Abs. 4, § 38 Abs. 1 GenG. Folglich besteht insoweit kein Umsetzungsbedarf. Ist die Europäische Genossenschaft monistisch strukturiert, fordert die Umsetzung des Artikels 41 der Abschlussprüfer- richtlinie, der über Artikel 70 der Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE) auch auf die Euro- päische Genossenschaft anzuwenden ist, einige Anpassun- gen, die mit der Ergänzung des § 19 SCEAG vorgenommen werden. § 19 Abs. 1 Satz 2 SCEAG sieht vor, dass zumin- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 109 – Drucksache 16/10067 dest ein unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats einer im Sinn des § 264d HGB kapitalmarktorientierten Europäi- schen Genossenschaft über Sachverstand in Rechnungsle- gung oder Abschlussprüfung verfügen muss. Damit wird Artikel 41 Abs. 1 Unterabsatz 1 Satz 2 der Abschlussprüfer- richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Darüber hinaus darf der Vorsitzende des Verwaltungsrats nicht gleichzeitig ge- schäftsführender Direktor sein. Dies folgt aus Artikel 41 Abs. 1 Unterabsatz 1 der Abschlussprüferrichtlinie. Die Vor- schrift, die nach ihrem Wortlaut den Prüfungsausschuss er- fasst, muss der Verwaltungsrat selbst berücksichtigen, wenn er keinen Prüfungsausschuss einrichtet. Gleichzeitig wird mit § 19 Abs. 4 SCEAG klargestellt, dass der Ve
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.830 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/10067, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 626.073–628.903 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert e2dcd166404c628e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP