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Artikel 9 · BT-Drs. 16/10067 · S. 108

Zu Artikel 9 (Änderung des SCEAG)

Zu Artikel 9 (Änderung des SCEAG)
Ebenso wie die SE kann die Europäische Genossenschaft in
zwei Organisationsformen auftreten, nämlich entweder dua-
listisch oder monistisch organisiert. Soweit die Europäische
Genossenschaft dualistisch organisiert ist, finden grundsätz-
lich die genossenschaftsrechtlichen Vorschriften Anwen-
dung, so auch die im Zuge der Umsetzung des Artikels 41
der Abschlussprüferrichtlinie in das Genossenschaftsgesetz
integrierten § 36 Abs. 4, § 38 Abs. 1 GenG. Folglich besteht
insoweit kein Umsetzungsbedarf.
Ist die Europäische Genossenschaft monistisch strukturiert,
fordert die Umsetzung des Artikels 41 der Abschlussprüfer-
richtlinie, der über Artikel 70 der Verordnung (EG)
Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut
der Europäischen Genossenschaft (SCE) auch auf die Euro-
päische Genossenschaft anzuwenden ist, einige Anpassun-
gen, die mit der Ergänzung des § 19 SCEAG vorgenommen
werden. § 19 Abs. 1 Satz 2 SCEAG sieht vor, dass zumin-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 109 – Drucksache 16/10067
dest ein unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats einer im
Sinn des § 264d HGB kapitalmarktorientierten Europäi-
schen Genossenschaft über Sachverstand in Rechnungsle-
gung oder Abschlussprüfung verfügen muss. Damit wird
Artikel 41 Abs. 1 Unterabsatz 1 Satz 2 der Abschlussprüfer-
richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Darüber hinaus darf
der Vorsitzende des Verwaltungsrats nicht gleichzeitig ge-
schäftsführender Direktor sein. Dies folgt aus Artikel 41
Abs. 1 Unterabsatz 1 der Abschlussprüferrichtlinie. Die Vor-
schrift, die nach ihrem Wortlaut den Prüfungsausschuss er-
fasst, muss der Verwaltungsrat selbst berücksichtigen, wenn
er keinen Prüfungsausschuss einrichtet.
Gleichzeitig wird mit § 19 Abs. 4 SCEAG klargestellt,
dass der Ve

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.830 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/10067, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 626.073–628.903 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert e2dcd166404c628e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP