Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 16/10067 · S. 106
Zu Artikel 7 (Änderung des Gesetzes betreffend
Zu Artikel 7 (Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) Zu Nummer 1 (§ 33 GmbHG) Die Änderung des § 33 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 GmbHG folgt aus der Neufassung des § 272 Abs. 1a und 4 HGB. Zu Nummer 2 (§ 52 GmbHG) Soweit Gesellschaften mit beschränkter Haftung kapital- marktorientiert im Sinn des § 264d HGB sind und keinen Aufsichtsrat haben, sind sie nach § 324 HGB – die Vorschrift resultiert aus der Umsetzung des Artikels 41 der Abschluss- prüferrichtlinie – zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses verpflichtet, der die Aufgaben nach § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG wahrnimmt. Weisen Gesellschaften mit beschränkter Haftung einen Auf- sichts- oder Verwaltungsrat auf, ist zu unterscheiden, ob dessen Einrichtung auf der Basis mitbestimmungsrecht- licher Vorschriften verpflichtend vorzunehmen ist oder der Gesellschaftsvertrag der GmbH die Einrichtung eines Aufsichts- oder Verwaltungsrats vorschreibt. Im ersten Fall sind auf den einzurichtenden Aufsichtsrat durch- gängig die aktienrechtlichen Vorschriften anzuwenden (Drittelbeteiligungsgesetz, MitbestG, MontanMitbestG und MontanMitbestErgG), so dass insoweit im GmbH-Gesetz keine aus Artikel 41 der Abschlussprüferrichtlinie resultie- renden Änderungen vorzunehmen sind. Es kann auf die aus der Umsetzung des Artikels 41 der Abschlussprüferrichtli- nie resultierenden Anpassungen der aktienrechtlichen Vor- schriften verwiesen werden. Soweit im zweiten Fall der Gesellschaftsvertrag die Einrich- tung eines Aufsichtsrats vorschreibt, ist sicherzustellen, dass auch insoweit die aus der Umsetzung des Artikels 41 der Abschlussprüferrichtlinie resultierenden aktienrechtlichen Vorschriften in Bezug genommen werden. Dazu dient die Änderung des § 52 Abs. 1 Satz 1 GmbHG. Mit der entspre- chenden Anwendung des §
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.046 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 16/10067 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 16/10067, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 610.115–613.161 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert e2dcd166404c628e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP