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Artikel 6 · BT-Drs. 16/10067 · S. 105

Zu Artikel 6 (Änderung des SEAG)

Zu Artikel 6 (Änderung des SEAG)
Artikel 41 der Abschlussprüferrichtlinie erfordert auch An-
passungen der die Europäische Aktiengesellschaft (SE) be-
treffenden Vorschriften. Ebenso wie bei der Europäischen
Genossenschaft ist zwischen der dualistisch und der monis-
tisch organisierten SE zu unterscheiden. Auf die dualistisch
organisierte SE finden die aktienrechtlichen Vorschriften
entsprechende Anwendung. Insoweit besteht daher im
SEAG kein Regelungsbedarf. Im Gegensatz dazu ist
Artikel 41 der Abschlussprüferrichtlinie für die monistische
SE, die im Sinn des § 264d HGB kapitalmarktorientiert ist,
gesondert umzusetzen.
Zu Nummer 1 (§ 27 SEAG)
Für die monistische SE, die im Sinn des § 264d HGB kapital-
marktorientiert ist, wird im Wege der Verweisung auf § 100
Abs. 5 AktG vorgesehen, dass mindestens ein Mitglied des
Verwaltungsrats unabhängig ist und über Sachverstand in
Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt. Dies ent-
spricht Artikel 41 Abs. 1 Unterabsatz 1 Satz 2 der Abschluss-
prüferrichtlinie. Darüber hinaus darf der Vorsitzende des Ver-
waltungsrats nicht geschäftsführender Direktor sein. Mit
dieser Vorschrift wird Artikel 41 Abs. 1 Unterabsatz 2 der Ab-
schlussprüferrichtlinie umgesetzt. Darf der Vorsitzende des
Prüfungsausschusses einer kapitalmarktorientierten SE kein
geschäftsführender Direktor sein, muss dass Gleiche auch für
den Fall gelten, dass eine kapitalmarktorientierte SE keinen
Prüfungsausschuss einrichtet, sondern dessen Aufgaben bei
dem Verwaltungsrat verbleiben.
Drucksache 16/10067 – 106 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Zu Nummer 2 (§ 34 SEAG)
Mit der Verweisung auf § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG in § 34
Abs. 4 Satz 4 SEAG wird klargestellt, dass der Verwaltungsrat
einer monistischen SE einen Prüfungsausschuss einrichten
kann; gleichzeitig

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.954 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/10067, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 607.161–610.115 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert e2dcd166404c628e….

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