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Artikel 4 · BT-Drs. 16/10067 · S. 100

Zu Artikel 4 (Änderung des Publizitätsgesetzes)

Zu Artikel 4 (Änderung des Publizitätsgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 5 PublG)
Die Änderungen in § 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 PublG fol-
gen aus der Aufhebung der §§ 281, 282 und 287 HGB sowie
der Erweiterung der Anhangangaben nach § 285 HGB um
die Nummern 20 bis 28.
Mit Absatz 2a werden Unternehmen, die in den Geltungsbe-
reich des Publizitätsgesetzes fallen und im Sinn des § 264d
HGB kapitalmarktorientiert sind, verpflichtet ihren Jahres-
abschluss um einen Anhang, eine Kapitalflussrechnung und
einen Eigenkapitalspiegel zu ergänzen. Es bleibt den Unter-
nehmen selbst überlassen, ihren Jahresabschluss um einen
Segmentbericht zu ergänzen. Die Vorschrift steht im Zeichen
der gleichen Behandlung aller kapitalmarktorientierten Un-
ternehmen. Der Umfang der Berichtspflichten eines kapital-
markorientierten Unternehmens kann nicht von seiner
Rechtsform abhängen.
Zu Nummer 2 (§ 6 PublG)
Die Neufassung des § 6 Abs. 1 Satz 1 PublG ist den Änderun-
gen der handelsrechtlichen Vorschriften geschuldet. Der Ver-
weis auf § 316 HGB wird auf dessen neuen Absatz 4 ausge-
dehnt. Auch bei der Prüfung von Unternehmen im Sinn des
§ 3 Abs. 1 PublG sind die internationalen Prüfungsstandards
zu beachten. Mit dem Verweis auf § 318 Abs. 8 HGB ist die
Wirtschaftsprüferkammer (WPK) auch im Fall der vorzeiti-
gen Beendigung – der Kündigung oder des Widerrufs – eines
Prüfungsauftrages zu unterrichten, der zwischen einem Ab-
schlussprüfer und einem Unternehmen im Sinn von § 3
Abs. 1 PublG besteht. Der Verweis auf § 319b HGB führt zu
einer netzwerkweiten Ausdehnung der Unabhängigkeitsvor-
schriften auch für den Bereich der Prüfung der Unternehmen
im Sinn des § 3 Abs. 1 PublG. Mit dem Verweis auf § 320
Abs. 4 HGB ist der bisherige Abschlussprüfer auch im An-
wendungsbereich des Publizitätsgesetzes verpflicht

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.218 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/10067, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 574.646–578.864 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert e2dcd166404c628e….

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