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Artikel 11 · BT-Drs. 16/10067 · S. 111

Zu Artikel 11 (Änderung sonstigen Bundesrechts)

Zu Artikel 11 (Änderung sonstigen Bundesrechts)
Zu Absatz 1 (Änderung der Verordnung über die Rech-
nungslegungs- und Buchführungspflich-
ten von Krankenhäusern)
Zu Nummer 1 (§ 4 KHBV)
Die Änderungen in § 4 Abs. 3 KHBV folgen aus der Ergän-
zung der handelsrechtlichen Vorschriften um § 256a HGB
und der Aufhebung des § 279 HGB. Die künftige Verwen-
dung des Wortes „Handelsgesetzbuch“ anstelle des Wortes
„Handelsgesetzbuche“ ist redaktioneller Natur.
Zu Nummer 2 (§ 11 KHBV)
Mit § 11 Abs. 4 KHBV wird eine Übergangsvorschrift für
die Anwendung der Änderungen installiert.
Zu Nummer 3 (Formblatt 1)
Die Änderungen des Formblattes 1 sowie des Kontenrah-
mens für die Buchführung folgt aus der Neufassung bzw.
Ergänzung des § 266 HGB um den Posten „Immaterielle
Vermögensgegenstände“, „Aktive latente Steuern“ sowie
„Passive latente Steuern“. Letztere beide Posten finden nur
auf Kapitalgesellschaften Anwendung; dies wird durch die
Fußnote ** dokumentiert.
Zu Nummer 4 (Anlage 4)
Die Neufassung der Kontengruppen 19 und 39 des Konten-
rahmens nach Anlage 4 folgt aus der Ergänzung des § 266
HGB um die Posten „Aktive latente Steuern“ und „Passive
latente Steuern“.
Zu Absatz 2 (Änderung der Konzernabschlussbefreiungs-
verordnung)
Zu Nummer 1 (§ 1 KonBefrV)
Mit den Änderungen der Konzernabschlussbefreiungsver-
ordnung wird sichergestellt, dass der Konzernabschluss ei-
nes Mutterunternehmens aus einem Drittstaat, das den deut-
schen Kapitalmarkt über Wertpapiere im Sinn von § 2 Abs. 1
Satz 1 WpHG in Anspruch nimmt, nur dann befreiende Wir-
kung erlangt, wenn der Abschlussprüfer entweder nach
§ 134 Abs. 1 WPO eingetragen ist und die Eintragungsbe-
scheinigung der Wirtschaftsprüferkammer oder die Bestäti-
gung der Wirtschaftsprüferkammer über die Befreiung von
der Eintragungsverpflichtung zus

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.529 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/10067, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 642.948–659.477 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert e2dcd166404c628e….

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