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Artikel 10 · BT-Drs. 16/10067 · S. 109

Zu Artikel 10 (Änderung der Wirtschaftsprüfer-

Zu Artikel 10 (Änderung der Wirtschaftsprüfer-
ordnung)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Änderung der Inhaltsübersicht ist redaktioneller Art. Sie
folgt aus der Umstellung und Ergänzung der §§ 133 bis 133d
WPO.
Zu Nummer 2 (§ 3 WPO)
Mit der Neufassung des § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 WPO
wird die Legaldefinition des Drittstaates in der Weise geän-
dert, dass die Schweiz als Drittstaat zu klassifizieren ist. Die
Schweiz ist aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwi-
schen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten
einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft
andererseits seit 2002 in vielen Bereichen der WPO mit Mit-
gliedstaaten der Europäischen Union und den Vertragsstaa-
ten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum
gleichzusetzen, hat aber die Richtlinie 2006/43/EG über
Abschlussprüfungen nicht übernommen und ist daher in
bestimmten Anwendungsbereichen der WPO (z. B. § 134
WPO) als Drittstaat zu behandeln.
Inhaltlicher Anpassungsbedarf existiert im Anwendungsbe-
reich des § 3 WPO nicht. Mangels Zustellungshindernissen
in der Schweiz besteht kein praktisches Bedürfnis, eine zu-
stellungsfähige Anschrift im Inland bei Niederlassung in der
Schweiz zu verlangen. Eine diesbezügliche Ungleichbe-
handlung im Vergleich zu Niederlassungen in den Mitglied-
staaten der Europäischen Union oder den Vertragsstaaten des
Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum wäre
vor diesem Hintergrund und aufgrund des Freizügigkeitsab-
kommens nicht gerechtfertigt. Die Berichtigung der Defini-
tion des „Drittstaates“ soll daher nicht zum Anlass genom-
men werden, Niederlassungen in der Schweiz nun rechtlich
schlechter zu stellen als nach der geltenden Rechtslage.
Zu Nummer 3 (§ 28 WPO)
Die Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum haben d

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.045 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/10067, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 628.903–642.948 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert e2dcd166404c628e….

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