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Artikel 10 · BT-Drs. 16/10067 · S. 109
Zu Artikel 10 (Änderung der Wirtschaftsprüfer-
Zu Artikel 10 (Änderung der Wirtschaftsprüfer- ordnung) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Änderung der Inhaltsübersicht ist redaktioneller Art. Sie folgt aus der Umstellung und Ergänzung der §§ 133 bis 133d WPO. Zu Nummer 2 (§ 3 WPO) Mit der Neufassung des § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 WPO wird die Legaldefinition des Drittstaates in der Weise geän- dert, dass die Schweiz als Drittstaat zu klassifizieren ist. Die Schweiz ist aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwi- schen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits seit 2002 in vielen Bereichen der WPO mit Mit- gliedstaaten der Europäischen Union und den Vertragsstaa- ten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum gleichzusetzen, hat aber die Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen nicht übernommen und ist daher in bestimmten Anwendungsbereichen der WPO (z. B. § 134 WPO) als Drittstaat zu behandeln. Inhaltlicher Anpassungsbedarf existiert im Anwendungsbe- reich des § 3 WPO nicht. Mangels Zustellungshindernissen in der Schweiz besteht kein praktisches Bedürfnis, eine zu- stellungsfähige Anschrift im Inland bei Niederlassung in der Schweiz zu verlangen. Eine diesbezügliche Ungleichbe- handlung im Vergleich zu Niederlassungen in den Mitglied- staaten der Europäischen Union oder den Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum wäre vor diesem Hintergrund und aufgrund des Freizügigkeitsab- kommens nicht gerechtfertigt. Die Berichtigung der Defini- tion des „Drittstaates“ soll daher nicht zum Anlass genom- men werden, Niederlassungen in der Schweiz nun rechtlich schlechter zu stellen als nach der geltenden Rechtslage. Zu Nummer 3 (§ 28 WPO) Die Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben d
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.045 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/10067, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 628.903–642.948 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert e2dcd166404c628e….
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