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Artikel 9 · BT-Drs. 10/5305 · S. 27

Zu Artikel 9 (Überleitungsvorschriften)

Zu Artikel 9 (Überleitungsvorschriften)
Artikel 9 enthält die erforderlichen Überleitungs-
vorschriften. Dabei spricht Absatz 1 im Interesse
der Klarheit den allgemeinen Grundsatz ausdrück-
lich aus, daß die Änderung von Verfahrensgesetzen
Drucksache 10/5305 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode
auch in den anhängigen Verfahren zu beachten ist.
Die Absätze 2 bis 4 enthalten die erforderlichen
Ausnahmen. Sie stellen sicher, daß dem Nebenklä-
ger Rechtspositionen, die er nach bisherigem Recht
erlangt hatte, nicht entzogen werden.

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Herkunft

BT-Drs. 10/5305, 10. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 129.792–130.327 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.62) +D1D2D3 · Prüfwert ec072c006f8f6fce….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP